Bürokratie vor der Geburt
Bürokratie vor der Geburt
Mutterschutz, Karenz, Elternzeit und wichtige Anträge
In der Schwangerschaft gibt es einige bürokratische Dinge zu erledigen. Von der Mitteilung an den Arbeitgeber über den Mutterschutz bis hin zu finanziellen Leistungen – hier erfährst du, was wann ansteht.
Mutterschutz
Der Mutterschutz ist ein gesetzliches Beschäftigungsverbot vor und nach der Geburt. In dieser Zeit bist du finanziell abgesichert und dein Arbeitsplatz ist geschützt.
8 Wochen vor dem errechneten Termin beginnt das absolute Beschäftigungsverbot.
8 Wochen nach der Geburt (bei Kaiserschnitt, Früh- oder Mehrlingsgeburt: 12 Wochen).
6 Wochen vor dem errechneten Termin (kannst du freiwillig weiterarbeiten).
8 Wochen nach der Geburt (bei Früh- oder Mehrlingsgeburt: 12 Wochen).
Arbeitgeber informieren
Sobald du von der Schwangerschaft weißt, solltest du deinen Arbeitgeber informieren – spätestens wenn du den Mutterschutz in Anspruch nehmen möchtest. Eine schriftliche Mitteilung ist empfehlenswert.
Finanzielle Leistungen im Mutterschutz
Wochengeld in Österreich
Während des Mutterschutzes erhältst du Wochengeld von deinem Krankenversicherungsträger. Je nach Beschäftigungsart ist das die Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK), die Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter, Eisenbahnen und Bergbau (BVAEB), die Sozialversicherungsanstalt der Selbständigen (SVS) oder die Krankenfürsorgeanstalt (KFA). Das Wochengeld ersetzt dein Einkommen und entspricht in etwa deinem bisherigen Netto-Durchschnitt.
Mutterschaftsgeld in Deutschland
In Deutschland erhältst du Mutterschaftsgeld von der Krankenkasse (max. 13 €/Tag bei gesetzlicher Krankenversicherung) plus einen Arbeitgeber-Zuschuss, der die Differenz zu deinem bisherigen Netto ausgleicht.
Karenz & Elternzeit
Du kannst Karenz bis zum 2. Geburtstag deines Kindes nehmen. Beide Elternteile können sich die Karenz teilen (mind. 2 Monate pro Elternteil).
Während der Karenz erhältst du Kinderbetreuungsgeld (KBG) – verschiedene Modelle wählbar.
Jeder Elternteil hat Anspruch auf bis zu 3 Jahre Elternzeit pro Kind (flexibel bis zum 8. Geburtstag aufteilbar).
Während der Elternzeit kannst du Elterngeld beziehen (12–14 Monate Basiselterngeld).
Fristen beachten!
Österreich: Karenz spätestens am Ende des Mutterschutzes beim Arbeitgeber melden.
Deutschland: Elternzeit 7 Wochen vor Beginn schriftlich beim Arbeitgeber beantragen!
Wichtige Fristen & To-Dos
Damit du nichts vergisst, hier die wichtigsten Punkte im Überblick. Die genauen Termine hängen von deinem errechneten Geburtstermin ab.
Fristen & Meilensteine
Behalte alle wichtigen Termine im Blick – personalisiert auf deinen Entbindungstermin. Von Behördengängen über Anträge bis zu Vorsorgeuntersuchungen.
Vorbereitung aufs Baby
Im nächsten Kapitel geht es um die praktische Vorbereitung: Erstausstattung, Kliniktasche, Nestbau und Geburtsvorbereitungskurs.
Vorbereitung →