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Finanzguide

Familienleistungen Österreich – Dein Finanzguide für die Familienzeit

Wochengeld, Kinderbetreuungsgeld, Karenz, Familienbeihilfe & alle Leistungen für Familien

Österreich zählt zu den Ländern mit den umfassendsten Familienleistungen Europas. Werdende und frischgebackene Eltern haben Anspruch auf eine Vielzahl finanzieller Unterstützungen – vom Wochengeld während des Mutterschutzes über das Kinderbetreuungsgeld in der Karenz bis zur Familienbeihilfe, die Familien teils über mehr als zwei Jahrzehnte begleitet.

Dieser Finanzguide bietet eine übersichtliche Aufstellung aller staatlichen Familienleistungen in Österreich – sortiert nach Lebensphasen: vor der Geburt, rund um Geburt und Karenz sowie langfristig bis zur Volljährigkeit der Kinder. Zusätzlich stehen die wichtigsten deutschen Familienleistungen (Mutterschaftsgeld, Elterngeld, Kindergeld) zur Verfügung – relevant für Familien in Deutschland sowie für Grenzgänger:innen.

Zu jeder einzelnen Leistung gibt es einen eigenen Detailartikel mit Anspruch, aktueller Höhe und konkreten Antragstipps. Wer direkt rechnen möchte, findet im Familienkompass+ interaktive Rechner für Wochengeld, Kinderbetreuungsgeld, Familienbeihilfe und mehr.

Welche Familienleistungen gibt es in Österreich?

In Österreich gibt es verschiedene finanzielle Leistungen, die werdende Eltern und Familien finanziell entlasten. Sie lassen sich grob in drei Lebensphasen einteilen:

Vor der Geburt:

  • Mutterschutz – arbeitsrechtliche Schutzfristen für werdende Mütter
  • Familienzeitbonus – Tagesgeld für Väter direkt nach der Geburt

Rund um Geburt und Karenz:

  • Wochengeld – Lohnersatz während des Mutterschutzes
  • Kinderbetreuungsgeld (KBG) – staatliche Leistung während der Karenzzeit
  • Karenz – arbeitsrechtliche Freistellung bis 22./24. Lebensmonat
  • Elternteilzeit – arbeitsrechtlicher Anspruch auf Stundenreduktion bis zum 8. Geburtstag

Langfristig (bis zum 18. bzw. 24. Lebensjahr):

  • Familienbeihilfe – monatlicher Ausgleich für Unterhaltskosten
  • Kinderabsetzbetrag – 70,90 € pro Kind, automatisch mit der Familienbeihilfe
  • Kinderzuschlag – zusätzlicher Betrag für Familien mit Anspruch auf Alleinverdiener- oder Alleinerzieherabsetzbetrag
  • Mehrkindzuschlag – ab dem dritten Kind

Hinzu kommen Steuervergünstigungen wie der Familienbonus Plus und der Alleinverdiener- bzw. Alleinerzieherabsetzbetrag, die die Steuerlast direkt reduzieren. Die genauen Beträge finden sich in den jeweiligen Detailartikeln weiter unten – immer auf dem aktuellsten Stand.

Wichtig zu wissen: Die meisten Leistungen werden nicht automatisch ausbezahlt, sondern müssen aktiv beantragt werden. Welche Anträge bei welcher Stelle (Krankenversicherungsträger, Finanzamt, Arbeitgeber, Bundeskanzleramt) eingereicht werden müssen, erklären die jeweiligen Detailartikel Schritt für Schritt.

Familienleistungen Österreich im Überblick

Alle wichtigen Familienleistungen mit aktueller Höhe im Überblick. Detailinformationen zu Anspruch, Voraussetzungen, Auszahlungsmodus und Antrag finden sich in den jeweiligen Detailartikeln.

Leistung Höhe Details
Vor der Geburt
Mutterschutz 8 Wochen vor + 8 Wochen nach Geburt (12 Wochen bei Kaiserschnitt, Früh- oder Mehrlingsgeburt) Details →
Familienzeitbonus 54,87 € pro Tag (28–31 Tage) Details →
Nach der Geburt
Wochengeld voller Nettolohn + anteilige Sonderzahlungen Details →
KBG – Konto (pauschal) 17,65 € – 41,14 € pro Tag Details →
KBG – einkommensabhängig 80 % Letzteinkommen, max. 80,12 € pro Tag Details →
Karenz arbeitsrechtliche Freistellung bis 22. Lebensmonat (24. Lebensmonat, wenn beide Elternteile mind. 2 Monate nehmen) Details →
Elternteilzeit bis zum 8. Geburtstag (max. 7 Jahre, Mutterschutz und Karenz werden abgezogen) Details →
Langfristig (bis Volljährigkeit)
Familienbeihilfe (0–2 J.) 138,40 € pro Monat Details →
Familienbeihilfe (3–9 J.) 148,00 € pro Monat
Familienbeihilfe (10–18 J.) 171,80 € pro Monat
Familienbeihilfe (ab 19 J.) 200,40 € pro Monat
Kinderabsetzbetrag 70,90 € pro Kind und Monat Details →
Kinderzuschlag (zum KAB) 60 € pro Kind und Monat Details →
Mehrkindzuschlag 24,40 € pro Monat ab 3. Kind Details →
Schulstartgeld 121,40 € (Kinder 6–15 J.) Details →
Erhöhte Familienbeihilfe + 189,20 € pro Monat (bei Behinderung) Details →

Hinweis: Die Valorisierung der Familienleistungen wurde für die Jahre 2026 und 2027 ausgesetzt – alle Beträge bleiben auf dem Stand von 2025.

Vor der Geburt: Schutz und Vorbereitung

Sobald eine Schwangerschaft bekannt wird, beginnt eine Phase voller organisatorischer Schritte – auch finanziell. Zwei Themen sind in dieser Phase besonders relevant:

Mutterschutz in Österreich

Der Mutterschutz schützt werdende und frischgebackene Mütter im Arbeitsverhältnis. Acht Wochen vor und acht Wochen nach der Geburt darf nicht gearbeitet werden – bei Kaiserschnitt, Frühgeburt oder Mehrlingsgeburten verlängert sich die Schutzfrist auf zwölf Wochen nach der Geburt. Während dieser Zeit erhalten Mütter Wochengeld als vollen Lohnersatz vom zuständigen Krankenversicherungsträger. Auch ein Kündigungs- und Entlassungsschutz greift bereits ab der Bekanntgabe der Schwangerschaft.

→ Alle Details zum Mutterschutz Österreich

Familienzeitbonus (Papamonat)

Der Familienzeitbonus ist eine eigenständige finanzielle Unterstützung für Väter (oder den zweiten Elternteil), die unmittelbar nach der Geburt eine “Familienzeit” in Anspruch nehmen. Die Antragsfrist beträgt nur 121 Tage ab Geburt – wird sie versäumt, ist der Anspruch verloren. Der Tagesbetrag liegt bei 54,87 € (Stand 2025–2027).

→ Alle Details zum Familienzeitbonus

Nach der Geburt: Wochengeld, KBG und Karenz

Mit der Geburt eines Kindes beginnt die finanziell sensibelste Phase. Hier greifen drei zentrale Leistungen ineinander, die genau verstanden werden sollten, um keine Ansprüche zu verschenken:

Wochengeld – Lohnersatz im Mutterschutz

Das Wochengeld ist die Leistung des zuständigen Krankenversicherungsträgers (ÖGK, BVAEB, SVS oder KFA) während des gesetzlichen Mutterschutzes. Es ersetzt den vollen Nettolohn plus anteilige Sonderzahlungen und wird wöchentlich ausbezahlt. Berechnet wird es aus dem Durchschnitt der letzten drei vollen Kalendermonate vor Beginn des Mutterschutzes. Auch geringfügig Beschäftigte, Selbständige und Bäuerinnen haben unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch.

Seit September 2022 gibt es zusätzlich das Sonderwochengeld – eine wichtige Neuerung für Mütter, die während einer Karenz erneut schwanger werden.

→ Alle Details zum Wochengeld Österreich

Kinderbetreuungsgeld (KBG) – die Modelle im Vergleich

Beim Kinderbetreuungsgeld lässt sich zwischen zwei Modellen wählen: dem einkommensabhängigen KBG (höherer Tagessatz von max. 80,12 €, kürzere Bezugsdauer) und dem KBG-Konto (frei wählbare Bezugsdauer von 365 bis 851 Tagen, Tagessatz zwischen 17,65 € und 41,14 €). Die Wahl muss innerhalb von 14 Tagen ab Antragstellung getroffen werden – danach ist sie unwiderruflich.

→ Alle Details zum Kinderbetreuungsgeld

Karenz und Elternteilzeit

Die Karenz ist die arbeitsrechtliche Freistellung von der Arbeit – sie ist unabhängig vom Kinderbetreuungsgeld. Für Geburten ab 1. November 2023 gilt: Geht nur ein Elternteil in Karenz, beträgt die maximale Dauer 22 Monate. Die vollen 24 Monate stehen nur zur Verfügung, wenn beide Elternteile jeweils mindestens zwei Monate Karenz in Anspruch nehmen. Ausnahmen gibt es für Alleinerziehende und für Eltern, deren Partner:in keinen Karenzanspruch hat (z. B. Selbständige oder Arbeitslose) – in diesen Fällen bleiben die vollen 24 Monate für einen Elternteil möglich.

Anschließend besteht ein Rechtsanspruch auf Elternteilzeit bis zum 8. Geburtstag des Kindes – im Höchstausmaß von 7 Jahren, abzüglich der Zeiten von Mutterschutz und Karenz. Voraussetzung ist ein Arbeitsverhältnis von mindestens drei Jahren in einem Betrieb mit mehr als 20 Beschäftigten. Liegen diese Voraussetzungen nicht vor, kann eine Elternteilzeit mit dem Arbeitgeber bis zum 8. Geburtstag des Kindes vereinbart werden.

→ Alle Details zu Karenz und Elternteilzeit

Langfristige Familienleistungen ab Geburt bis Volljährigkeit

Während Wochengeld und KBG zeitlich begrenzt sind, begleiten andere Leistungen Familien über Jahre oder sogar Jahrzehnte:

Familienbeihilfe und Kinderabsetzbetrag

Die Familienbeihilfe ist die zentrale staatliche Familienleistung in Österreich und wird seit Einführung der antraglosen Familienbeihilfe nach der Geburt automatisch ausbezahlt – sofern dem Finanzamt die Bankverbindung vorliegt. Die Höhe richtet sich nach dem Alter des Kindes (138,40 € bis 200,40 € pro Monat) und der Anzahl der Geschwister (Geschwisterstaffel). Zusätzlich erhalten Familien automatisch den Kinderabsetzbetrag von 70,90 € pro Kind und Monat. Anspruch besteht grundsätzlich bis zum 18. Geburtstag, in Ausbildung verlängerbar bis zum 24. Lebensjahr.

Wichtiger Hinweis: Die Familienleistungen werden seit 2023 normalerweise jährlich an die Inflation angepasst (Valorisierung). Für die Jahre 2026 und 2027 wurde diese Valorisierung allerdings ausgesetzt – die Beträge bleiben auf dem Niveau von 2025.

→ Alle Details zur Familienbeihilfe

Kinderzuschlag und Mehrkindzuschlag

Der Kinderzuschlag zum Kinderabsetzbetrag (60 € pro Kind und Monat) wird seit Juli 2025 ausbezahlt – als dauerhafte Steuerentlastung für Familien mit Anspruch auf den Alleinverdiener- oder Alleinerzieherabsetzbetrag. Voraussetzung ist, dass dieser Absetzbetrag im Vorjahr im Steuerbescheid berücksichtigt wurde und die steuerpflichtigen Jahreseinkünfte unter der gesetzlichen Höchstgrenze liegen. Der Kinderzuschlag wird antragslos vom Finanzamt gemeinsam mit Familienbeihilfe und Kinderabsetzbetrag ausbezahlt.

Familien mit drei oder mehr Kindern und einem Familieneinkommen unter 55.000 € (Vorjahr) erhalten zusätzlich den Mehrkindzuschlag von 24,40 € pro Monat ab dem dritten Kind. Anders als der Kinderzuschlag muss dieser jährlich bei der Arbeitnehmerveranlagung beantragt werden.

→ Alle Details zum Kinderzuschlag

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Familienleistungen Österreich – alle Detailartikel

Klicke auf eine Leistung, um zum ausführlichen Detailartikel mit Anspruch, Höhe und Antrag zu gelangen.

Familienleistungen berechnen

Trockene Tabellen sind das eine – konkret zu wissen, wie viel im individuellen Fall tatsächlich zusteht, ist das andere. Im Familienkompass+ findest du interaktive Rechner für Wochengeld, Kinderbetreuungsgeld, Familienbeihilfe und mehr – plus alle Checklisten für Anträge vor und nach der Geburt.

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Familienleistungen in Deutschland

Auch für Deutschland steht eine kompakte Übersicht der wichtigsten Familienleistungen zur Verfügung. Allerdings unterscheiden sich die Regelungen teils deutlich von Österreich. So heißt das österreichische Wochengeld in Deutschland “Mutterschaftsgeld”, das Kinderbetreuungsgeld entspricht dem “Elterngeld”, die Familienbeihilfe wird “Kindergeld” genannt. Die deutsche “Elternzeit” ist das Pendant zur österreichischen Karenz.

Hinweis für Grenzgänger:innen: Wer in einem Land wohnt und im anderen arbeitet, fällt unter EU-rechtliche Sonderbestimmungen. In der Regel ist der Beschäftigungsstaat vorrangig zuständig – im Detail empfiehlt sich aber eine individuelle Beratung.

Häufige Fragen zu Familienleistungen in Österreich

Welche Familienleistungen gibt es in Österreich?
In Österreich gibt es zahlreiche staatliche Leistungen für Familien. Die wichtigsten sind: Wochengeld (Lohnersatz im Mutterschutz), Kinderbetreuungsgeld (KBG während der Karenzzeit), Familienbeihilfe (monatlich pro Kind bis zur Volljährigkeit), Kinderabsetzbetrag (70,90 € pro Kind), Familienzeitbonus für Väter, Karenz und Elternteilzeit. Hinzu kommen Steuervergünstigungen wie der Familienbonus Plus.
Wo werden Familienleistungen in Österreich beantragt?
Die zuständige Stelle hängt von der Leistung und dem Versicherungsträger ab. Wochengeld und Kinderbetreuungsgeld werden beim zuständigen Krankenversicherungsträger beantragt: ÖGK für die meisten Angestellten, BVAEB für Beamt:innen sowie Eisenbahn- und Bergbaubedienstete, SVS für Selbständige und Bauern (mit Betriebshilfe statt Wochengeld) und eine der 15 Krankenfürsorgeanstalten (KFA) für Landes- und Gemeindebedienstete. Familienbeihilfe und Kinderabsetzbetrag laufen über das Wohnsitzfinanzamt – in den meisten Fällen automatisch. Karenz und Elternteilzeit werden direkt mit dem Arbeitgeber geregelt, der Familienbonus Plus in der Arbeitnehmerveranlagung.
Werden Familienleistungen automatisch ausbezahlt?
Einige Leistungen werden in Österreich automatisch ausbezahlt – andere müssen aktiv beantragt werden. Automatisch (antraglos) sind: Familienbeihilfe nach der Geburt, Kinderabsetzbetrag, Schulstartgeld und der Kinderzuschlag (sofern die Voraussetzungen erfüllt sind). Aktiv beantragt werden müssen unter anderem: Wochengeld, Kinderbetreuungsgeld, Familienzeitbonus, Mehrkindzuschlag und der Familienbonus Plus.
Wie hoch ist die Familienbeihilfe in Österreich?
Die Familienbeihilfe ist nach Alter des Kindes gestaffelt: 138,40 € für Kinder von 0 bis 2 Jahren, 148,00 € für 3 bis 9 Jahre, 171,80 € für 10 bis 18 Jahre und 200,40 € ab 19 Jahren – jeweils pro Monat. Bei mehreren Kindern wird zusätzlich eine Geschwisterstaffelung ausbezahlt. Der Kinderabsetzbetrag von 70,90 € pro Kind kommt automatisch dazu. Für die Jahre 2026 und 2027 wurden die Beträge nicht valorisiert.
Was ist der Unterschied zwischen Karenz und Kinderbetreuungsgeld?
Karenz und Kinderbetreuungsgeld werden oft verwechselt, sind aber zwei verschiedene Dinge. Karenz ist die arbeitsrechtliche Freistellung von der Arbeit (Anspruch gegenüber dem Arbeitgeber, mit Kündigungsschutz). Für Geburten ab 1. November 2023 beträgt die maximale Karenzdauer 22 Monate für einen Elternteil – die vollen 24 Monate stehen nur zur Verfügung, wenn beide Elternteile jeweils mindestens zwei Monate in Karenz gehen. Ausnahmen gelten für Alleinerziehende und für Eltern, deren Partner:in keinen Karenzanspruch hat. Kinderbetreuungsgeld (KBG) ist hingegen die staatliche Geldleistung des zuständigen Krankenversicherungsträgers während der Betreuung des Kindes. Beide Leistungen sind unabhängig voneinander und müssen separat geregelt bzw. beantragt werden.
Was bekommen Selbständige in Österreich an Familienleistungen?
Selbständige haben in Österreich grundsätzlich Anspruch auf die meisten Familienleistungen. Anstelle des Wochengeldes erhalten Selbständige über die SVS die sogenannte Betriebshilfe – als pauschalierter Betrag, nicht als individueller Lohnersatz. Anspruch auf Kinderbetreuungsgeld besteht ebenfalls (sowohl pauschal als auch einkommensabhängig, sofern eine erwerbstätige Vorperiode vorliegt). Familienbeihilfe und Kinderabsetzbetrag stehen Selbständigen genauso zu wie Angestellten. Die Karenz hingegen ist arbeitsrechtlich definiert und betrifft Selbständige nicht.
Können Familienleistungen aus Österreich und Deutschland gleichzeitig bezogen werden?
Bei Grenzgänger:innen oder Familien mit Bezug zu beiden Ländern gelten EU-rechtliche Sonderbestimmungen (Verordnung EWG 883/2004). In der Regel ist der Beschäftigungsstaat vorrangig zuständig. Wenn beide Eltern in unterschiedlichen Ländern arbeiten, ist der Wohnsitzstaat des Kindes vorrangig. Eine Differenzzahlung kann vom anderen Staat erfolgen, wenn dort höhere Leistungen vorgesehen sind. Bei komplexen Konstellationen empfiehlt sich eine individuelle Beratung.

Quellen und weiterführende Informationen

Alle Beträge und rechtlichen Informationen auf dieser Seite basieren ausschließlich auf offiziellen Quellen:

Bundeskanzleramt – Familienportal · Arbeiterkammer Österreich · Bundesministerium für Finanzen · oesterreich.gv.at · ÖGK · SVS · WKO

Die Inhalte auf dieser Seite dienen der allgemeinen Information und ersetzen keine individuelle Rechts-, Steuer- oder Sozialberatung. Für verbindliche Auskünfte wende dich an die zuständigen Stellen (z. B. Arbeiterkammer, Krankenversicherungsträger, Finanzamt).
Stand: 2026