Bürokratie vor der Geburt
Mutterschutz, Karenz, Elternzeit und wichtige Anträge
In der Schwangerschaft gibt es einige bürokratische Dinge zu erledigen. Von der Mitteilung an den Arbeitgeber über den Mutterschutz bis hin zu finanziellen Leistungen, hier erfährst du, was wann ansteht.
Mutterschutz
Der Mutterschutz ist ein gesetzliches Beschäftigungsverbot vor und nach der Geburt. In dieser Zeit bist du finanziell abgesichert und dein Arbeitsplatz ist geschützt.
8 Wochen vor dem errechneten Termin beginnt das absolute Beschäftigungsverbot.
8 Wochen nach der Geburt (bei Kaiserschnitt, Früh- oder Mehrlingsgeburt: 12 Wochen).
6 Wochen vor dem errechneten Termin (kannst du freiwillig weiterarbeiten).
8 Wochen nach der Geburt (bei Früh- oder Mehrlingsgeburt: 12 Wochen).
Arbeitgeber informieren
Sobald du von der Schwangerschaft weißt, solltest du deinen Arbeitgeber informieren, spätestens wenn du den Mutterschutz in Anspruch nehmen möchtest. Eine schriftliche Mitteilung ist empfehlenswert.
Finanzielle Leistungen im Mutterschutz
Wochengeld in Österreich
Während des Mutterschutzes erhältst du Wochengeld von deinem Krankenversicherungsträger. Je nach Beschäftigungsart ist das die Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK), die Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter, Eisenbahnen und Bergbau (BVAEB), die Sozialversicherungsanstalt der Selbständigen (SVS) oder die Krankenfürsorgeanstalt (KFA). Das Wochengeld ersetzt dein Einkommen und entspricht in etwa deinem bisherigen Netto-Durchschnitt.
Mutterschaftsgeld in Deutschland
In Deutschland erhältst du Mutterschaftsgeld von der Krankenkasse (max. 13 €/Tag bei gesetzlicher Krankenversicherung) plus einen Arbeitgeber-Zuschuss, der die Differenz zu deinem bisherigen Netto ausgleicht.
Karenz & Elternzeit
Du kannst Karenz bis zum 2. Geburtstag deines Kindes nehmen. Beide Elternteile können sich die Karenz teilen (mind. 2 Monate pro Elternteil).
Während der Karenz erhältst du Kinderbetreuungsgeld (KBG), verschiedene Modelle wählbar.
Jeder Elternteil hat Anspruch auf bis zu 3 Jahre Elternzeit pro Kind (flexibel bis zum 8. Geburtstag aufteilbar).
Während der Elternzeit kannst du Elterngeld beziehen (12–14 Monate Basiselterngeld).
Fristen beachten!
Österreich: Karenz spätestens am Ende des Mutterschutzes beim Arbeitgeber melden.
Deutschland: Elternzeit 7 Wochen vor Beginn schriftlich beim Arbeitgeber beantragen!
Wichtige Fristen & To-Dos
Damit du nichts vergisst, hier die wichtigsten Punkte im Überblick. Die genauen Termine hängen von deinem errechneten Geburtstermin ab.
Fristen & Termine
Eine Liste für alles, was in Schwangerschaft und Babyzeit ansteht, aus deinen Werkzeugen und den Wegen zu Ämtern, Kasse und Arbeitgeber, auf deinen Termin oder das Geburtsdatum gerechnet. Einmal pro Woche eine Übersicht per Mail und ein Kalender-Abo, wenn du magst.
Vorbereitung aufs Baby
Im nächsten Kapitel geht es um die praktische Vorbereitung: Erstausstattung, Kliniktasche, Nestbau und Geburtsvorbereitungskurs.
Vorbereitung →Geburtsurkunde und Meldung beim Standesamt
Bei einer Geburt im Krankenhaus meldet die Klinik die Geburt in der Regel automatisch an das zuständige Standesamt, du musst dafür selbst nichts unternehmen. Bei einer Hausgeburt zeigt üblicherweise die Hebamme die Geburt an, ist das nicht möglich, musst du es so schnell wie möglich selbst erledigen. Die Anmeldung der Geburt inklusive Vornamen muss spätestens einen Monat nach der Geburt abgeschlossen sein. Die Geburtsurkunde selbst musst du gesondert beantragen, in vielen Kliniken geht das bereits während des Spitalsaufenthalts. Für den neuen Wohnsitz deines Kindes brauchst du außerdem eine Meldezettel-Anmeldung, dafür hast du ab Verlassen des Krankenhauses 3 Tage Zeit.
| Schritt | Frist |
|---|---|
| Anmeldung der Geburt inkl. Vorname | spätestens 1 Monat nach der Geburt |
| Meldezettel-Anmeldung des Kindes | 3 Tage ab Verlassen des Krankenhauses |
Die genauen Abläufe können sich je nach Bundesland und Klinik leicht unterscheiden, im Zweifel hilft das Standesamt deiner Gemeinde weiter.
Familienbeihilfe: Das meiste läuft automatisch
Für ein in Österreich geborenes Kind musst du die Familienbeihilfe seit 1. Mai 2015 nicht mehr separat beantragen. Das Standesamt meldet die Geburt an das Zentrale Personenstandsregister, die Finanzverwaltung prüft automatisch, ob die Voraussetzungen erfüllt sind, und du bekommst ein Informationsschreiben vom Finanzamt. Fehlen noch Angaben wie deine Bankverbindung, schickst du das ergänzte Schreiben einfach zurück. Ein eigener Antrag ist nur nötig, wenn du die Familienbeihilfe aus einem anderen Anlass als einer Geburt in Österreich beziehst, zum Beispiel bei einem Zuzug aus dem Ausland.
Häufige Fragen
Muss ich die Familienbeihilfe nach der Geburt selbst beantragen?
Nein, für ein in Österreich geborenes Kind läuft das seit 1. Mai 2015 automatisch. Das Standesamt meldet die Geburt, die Finanzverwaltung prüft die Voraussetzungen von sich aus und du bekommst Post vom Finanzamt. Ein Antrag ist nur in Sonderfällen nötig, etwa bei Zuzug aus dem Ausland.
Bis wann muss ich mein Kind beim Standesamt anmelden?
Die Anmeldung der Geburt inklusive Vornamen muss spätestens einen Monat nach der Geburt erfolgen. Bei einer Geburt im Krankenhaus übernimmt das in der Regel die Klinik automatisch für dich.