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Familienbeihilfe Österreich

Familienbeihilfe Österreich 2026: Höhe, Antrag & Kinderabsetzbetrag

Familienbeihilfe & Kinderabsetzbetrag 2026: Höhe, Antrag & alle Infos

Die Familienbeihilfe ist die wichtigste laufende Geldleistung für Familien in Österreich – sie steht dir für jedes Kind zu, unabhängig von deinem Einkommen. Hier findest du alle Beträge für 2026, die Geschwisterstaffelung, den Kinderabsetzbetrag und wie du die Beihilfe beantragst.

Das Wichtigste in Kürze:
  • Grundbetrag: 138,40 – 200,40 €/Monat je nach Alter des Kindes.
  • Kinderabsetzbetrag: Zusätzlich 70,90 €/Monat pro Kind – wird automatisch mitausgezahlt.
  • Geschwisterstaffelung: Erhöhung pro Kind bei mehreren Kindern.
  • Schulstartgeld: 121,40 € im August für Kinder zwischen 6 und 15 Jahren.
  • Bezugsdauer: Ab Geburt bis 18 Jahre, bei Ausbildung bis 24 Jahre.
  • 2026: Keine Valorisierung – Beträge bleiben auf dem Niveau von 2025.

1. Familienbeihilfe: Beträge 2026 nach Alter

Die Höhe der Familienbeihilfe richtet sich nach dem Alter deines Kindes. Die Beträge gelten für die Jahre 2025, 2026 und 2027 (keine Valorisierung):

Alter des KindesMonatlicher Grundbetrag
Ab Geburt138,40 €
Ab 3 Jahren148,00 €
Ab 10 Jahren171,80 €
Ab 19 Jahren200,40 €

Diese Beträge gelten pro Kind – dazu kommt die Geschwisterstaffelung bei mehreren Kindern und der Kinderabsetzbetrag.

2. Kinderabsetzbetrag

Der Kinderabsetzbetrag wird automatisch zusammen mit der Familienbeihilfe ausbezahlt – du musst ihn nicht extra beantragen. Er beträgt 70,90 € pro Kind und Monat (2025–2027).

Technisch ist der Kinderabsetzbetrag kein Teil der Familienbeihilfe, sondern ein steuerlicher Absetzbetrag, der als Negativsteuer ausgezahlt wird. In der Praxis merkst du keinen Unterschied – er kommt einfach als Teil der monatlichen Überweisung.

Zusammen gerechnet: Ein Neugeborenes bringt mindestens 138,40 € + 70,90 € = 209,30 € pro Monat an Familienbeihilfe und Kinderabsetzbetrag. Bei einem Kind ab 10 Jahren sind es bereits 171,80 € + 70,90 € = 242,70 € monatlich.

3. Geschwisterstaffelung

Wenn du für mehrere Kinder Familienbeihilfe beziehst, erhöht sich der Betrag für jedes einzelne Kind:

Anzahl der KinderZuschlag pro Kind und Monat
2 Kinder+ 7,10 € pro Kind
3 Kinder+ 17,40 € pro Kind
4 Kinder+ 26,50 € pro Kind
5 Kinder+ 32,00 € pro Kind
6 Kinder+ 35,70 € pro Kind
7 und mehr Kinder+ 54,00 € pro Kind

Die Geschwisterstaffelung wird automatisch berechnet – du brauchst nichts extra zu tun.

4. Was bekommst du insgesamt? Berechnungsbeispiele

Beispiel 1: Ein Kind (Neugeborenes)

Familienbeihilfe 138,40 € + Kinderabsetzbetrag 70,90 € = 209,30 € pro Monat = 2.511,60 € pro Jahr.

Beispiel 2: Zwei Kinder (1 und 4 Jahre)

Kind 1 (1 Jahr): 138,40 € + 7,10 € Geschwisterzuschlag = 145,50 €
Kind 2 (4 Jahre): 148,00 € + 7,10 € Geschwisterzuschlag = 155,10 €
+ 2 × 70,90 € Kinderabsetzbetrag = 141,80 €
Gesamt: 442,40 € pro Monat = 5.308,80 € pro Jahr.

Beispiel 3: Drei Kinder (2, 5 und 12 Jahre)

Kind 1 (2 Jahre): 138,40 € + 17,40 € = 155,80 €
Kind 2 (5 Jahre): 148,00 € + 17,40 € = 165,40 €
Kind 3 (12 Jahre): 171,80 € + 17,40 € = 189,20 €
+ 3 × 70,90 € Kinderabsetzbetrag = 212,70 €
Gesamt: 723,10 € pro Monat = 8.677,20 € pro Jahr.

Berechne deine Familienbeihilfe

Unser Familienbeihilfe-Rechner im Familienkompass+ berechnet den Gesamtbetrag für eure Familie – mit Geschwisterstaffelung, Kinderabsetzbetrag und Schulstartgeld.

Zum Familienbeihilfe-Rechner →

5. Schulstartgeld

Jedes Jahr im August wird zusammen mit der Familienbeihilfe ein Schulstartgeld von 121,40 € (2025–2027) für jedes Kind zwischen 6 und 15 Jahren ausgezahlt. Es muss nicht gesondert beantragt werden.

Im Jahr 2026 gilt das Schulstartgeld für Kinder, die zwischen dem 1. Januar 2011 und dem 31. Dezember 2020 geboren wurden.

6. Wer hat Anspruch auf Familienbeihilfe?

Du hast Anspruch auf Familienbeihilfe, wenn:

  • Dein Lebensmittelpunkt in Österreich liegt
  • Du mit dem Kind in einem gemeinsamen Haushalt lebst
  • Du dich rechtmäßig in Österreich aufhältst (österreichische Staatsbürgerschaft ist nicht erforderlich)

Für EU/EWR-Bürger gelten besondere Regelungen bei grenzüberschreitenden Fällen: Der Staat, in dem die Beschäftigung ausgeübt wird, ist vorrangig zuständig. Der andere Staat leistet gegebenenfalls eine Differenzzahlung.

Hauptwohnsitzmeldung: Für Geburten ab dem 1. November 2023 muss das Kind innerhalb von 17 Tagen nach der Entlassung aus dem Krankenhaus am selben Hauptwohnsitz wie der antragstellende Elternteil gemeldet werden.

7. Wie lange bekommt man Familienbeihilfe?

SituationBezugsdauer
GrundsätzlichAb Geburt bis zum 18. Geburtstag
In Berufsausbildung (Studium, Lehre)Bis zum 24. Geburtstag
Erhebliche Behinderung + AusbildungBis zum 25. Geburtstag
Zwischen Schule und Studium/LehreWeitergewährung, wenn Ausbildung zum frühestmöglichen Zeitpunkt begonnen wird
Nach Matura (ohne weitere Ausbildung)Noch bis Oktober des Maturajahres
Einkommensgrenze für Volljährige: Übersteigt das eigene Einkommen eines volljährigen Kindes 17.212 € pro Jahr (2026), muss die Familienbeihilfe anteilig zurückgezahlt werden (Einschleifregelung). Die Prüfung erfolgt ab dem Kalenderjahr nach dem 19. Geburtstag.

8. Familienbeihilfe beantragen

Automatische Auszahlung (Geburten ab 1. Mai 2019)

Für Kinder, die ab dem 1. Mai 2019 in Österreich geboren werden, wird die Familienbeihilfe automatisch ausbezahlt – du brauchst keinen Antrag zu stellen. Das Finanzamt erhält die Geburtsdaten direkt vom Standesamt.

Antrag erforderlich (Geburten vor 1. Mai 2019 und Sonderfälle)

In folgenden Fällen musst du die Familienbeihilfe beim Finanzamt Österreich beantragen:

  • Kind vor dem 1. Mai 2019 geboren
  • Kind im Ausland geboren
  • Wechsel des beziehenden Elternteils
  • Verlängerung der Familienbeihilfe ab dem 18. Geburtstag
  • Erhöhte Familienbeihilfe bei Behinderung

Der Antrag erfolgt mit dem Formular Beih100 beim Finanzamt Österreich – online über FinanzOnline oder per Post.

Wichtig ab November 2026: Für die Verlängerung der Familienbeihilfe ab November 2026 muss ein neuer Antrag beim Finanzamt gestellt werden – je ein Antrag pro Kind.

9. Erhöhte Familienbeihilfe bei Behinderung

Für Kinder mit einer erheblichen Behinderung (Grad der Behinderung mindestens 50 %) wird die Familienbeihilfe um 189,20 € pro Monat erhöht.

Voraussetzung: Das Ausmaß der Behinderung muss vom Sozialministeriumservice bescheinigt werden. Der Antrag erfolgt mit dem Formular Beih3.

10. Mehrkindzuschlag

Für das dritte und jedes weitere Kind steht ein Mehrkindzuschlag von 24,40 € pro Monat (2025–2027) zu, wenn das zu versteuernde Familieneinkommen im Vorjahr 55.000 € nicht überschritten hat.

Der Mehrkindzuschlag muss jährlich gesondert im Rahmen der Arbeitnehmerveranlagung beim Finanzamt beantragt werden – er wird nicht automatisch ausgezahlt.

11. Keine Valorisierung 2026 und 2027

Seit 2023 werden die Familienleistungen in Österreich jährlich an die Inflation angepasst. Für die Jahre 2026 und 2027 wurde diese Valorisierung ausgesetzt – als Teil des Sparpakets zur Budgetsanierung.

Das bedeutet: Die Beträge für Familienbeihilfe, Kinderabsetzbetrag, Schulstartgeld und Mehrkindzuschlag bleiben auf dem Niveau von 2025. Durch die weiterhin steigende Inflation verlieren die Leistungen real an Kaufkraft.

Auch betroffen: Die Aussetzung der Valorisierung betrifft auch das Kinderbetreuungsgeld und den Familienzeitbonus. Mehr dazu in unseren Guides zu Kinderbetreuungsgeld und Familienzeitbonus.

12. Häufige Fragen zur Familienbeihilfe

Wie hoch ist die Familienbeihilfe 2026?

Je nach Alter: 138,40 € (ab Geburt), 148,00 € (ab 3), 171,80 € (ab 10) oder 200,40 € (ab 19) pro Monat. Dazu kommt der Kinderabsetzbetrag von 70,90 € pro Kind.

Wann wird die Familienbeihilfe ausgezahlt?

Die Auszahlung erfolgt monatlich, spätestens am 8. des Monats auf dein Girokonto.

Bekomme ich Familienbeihilfe auch für Stiefkinder?

Ja, wenn das Kind in deinem Haushalt lebt und du den Haushalt überwiegend finanzierst. Das gilt auch für Adoptiv- und Pflegekinder.

Muss ich die Familienbeihilfe versteuern?

Nein, die Familienbeihilfe ist steuerfrei.

Was passiert, wenn mein Kind jobbt?

Bis zum 19. Geburtstag gibt es keine Einkommensgrenze. Danach darf das zu versteuernde Einkommen des Kindes 17.212 € pro Jahr nicht überschreiten – sonst muss die Familienbeihilfe anteilig zurückgezahlt werden.

Wo bekomme ich Auskunft?

Beim Familienservice des Bundeskanzleramts unter der kostenlosen Telefonnummer 0800 240 262 (Mo–Do) oder bei deinem Finanzamt.

Wie viel Familienbeihilfe steht eurer Familie zu?

Berechne den Gesamtbetrag für alle Kinder – inklusive Geschwisterstaffelung, Kinderabsetzbetrag und Schulstartgeld.

Zum Familienbeihilfe-Rechner →
Quellen & Rechtsgrundlagen:
Arbeiterkammer Österreich – Familienbeihilfe | Bundeskanzleramt – Familienbeihilfe | oesterreich.gv.at – Höhe der Familienbeihilfe | Finanzamt Österreich – Familienbeihilfe

Diese Informationen dienen der allgemeinen Orientierung und ersetzen keine individuelle Rechtsberatung.
Stand: Februar 2026
Hinweis: Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Für verbindliche Auskünfte wende dich an das Familienservice (0800 240 262) oder dein Finanzamt. Alle Beträge nach bestem Wissen und Gewissen – Fehler und Irrtümer vorbehalten.