Familienbeihilfe Österreich
Familienbeihilfe & Kinderabsetzbetrag 2026: Höhe, Antrag & alle Infos
Die Familienbeihilfe ist die wichtigste laufende Geldleistung für Familien in Österreich – sie steht dir für jedes Kind zu, unabhängig von deinem Einkommen. Hier findest du alle Beträge für 2026, die Geschwisterstaffelung, den Kinderabsetzbetrag und wie du die Beihilfe beantragst.
- Grundbetrag: 138,40 – 200,40 €/Monat je nach Alter des Kindes.
- Kinderabsetzbetrag: Zusätzlich 70,90 €/Monat pro Kind – wird automatisch mitausgezahlt.
- Geschwisterstaffelung: Erhöhung pro Kind bei mehreren Kindern.
- Schulstartgeld: 121,40 € im August für Kinder zwischen 6 und 15 Jahren.
- Bezugsdauer: Ab Geburt bis 18 Jahre, bei Ausbildung bis 24 Jahre.
- 2026: Keine Valorisierung – Beträge bleiben auf dem Niveau von 2025.
1. Familienbeihilfe: Beträge 2026 nach Alter
Die Höhe der Familienbeihilfe richtet sich nach dem Alter deines Kindes. Die Beträge gelten für die Jahre 2025, 2026 und 2027 (keine Valorisierung):
| Alter des Kindes | Monatlicher Grundbetrag |
|---|---|
| Ab Geburt | 138,40 € |
| Ab 3 Jahren | 148,00 € |
| Ab 10 Jahren | 171,80 € |
| Ab 19 Jahren | 200,40 € |
Diese Beträge gelten pro Kind – dazu kommt die Geschwisterstaffelung bei mehreren Kindern und der Kinderabsetzbetrag.
2. Kinderabsetzbetrag
Der Kinderabsetzbetrag wird automatisch zusammen mit der Familienbeihilfe ausbezahlt – du musst ihn nicht extra beantragen. Er beträgt 70,90 € pro Kind und Monat (2025–2027).
Technisch ist der Kinderabsetzbetrag kein Teil der Familienbeihilfe, sondern ein steuerlicher Absetzbetrag, der als Negativsteuer ausgezahlt wird. In der Praxis merkst du keinen Unterschied – er kommt einfach als Teil der monatlichen Überweisung.
3. Geschwisterstaffelung
Wenn du für mehrere Kinder Familienbeihilfe beziehst, erhöht sich der Betrag für jedes einzelne Kind:
| Anzahl der Kinder | Zuschlag pro Kind und Monat |
|---|---|
| 2 Kinder | + 7,10 € pro Kind |
| 3 Kinder | + 17,40 € pro Kind |
| 4 Kinder | + 26,50 € pro Kind |
| 5 Kinder | + 32,00 € pro Kind |
| 6 Kinder | + 35,70 € pro Kind |
| 7 und mehr Kinder | + 54,00 € pro Kind |
Die Geschwisterstaffelung wird automatisch berechnet – du brauchst nichts extra zu tun.
4. Was bekommst du insgesamt? Berechnungsbeispiele
Beispiel 1: Ein Kind (Neugeborenes)
Familienbeihilfe 138,40 € + Kinderabsetzbetrag 70,90 € = 209,30 € pro Monat = 2.511,60 € pro Jahr.
Beispiel 2: Zwei Kinder (1 und 4 Jahre)
Kind 1 (1 Jahr): 138,40 € + 7,10 € Geschwisterzuschlag = 145,50 €
Kind 2 (4 Jahre): 148,00 € + 7,10 € Geschwisterzuschlag = 155,10 €
+ 2 × 70,90 € Kinderabsetzbetrag = 141,80 €
Gesamt: 442,40 € pro Monat = 5.308,80 € pro Jahr.
Beispiel 3: Drei Kinder (2, 5 und 12 Jahre)
Kind 1 (2 Jahre): 138,40 € + 17,40 € = 155,80 €
Kind 2 (5 Jahre): 148,00 € + 17,40 € = 165,40 €
Kind 3 (12 Jahre): 171,80 € + 17,40 € = 189,20 €
+ 3 × 70,90 € Kinderabsetzbetrag = 212,70 €
Gesamt: 723,10 € pro Monat = 8.677,20 € pro Jahr.
Berechne deine Familienbeihilfe
Unser Familienbeihilfe-Rechner im Familienkompass+ berechnet den Gesamtbetrag für eure Familie – mit Geschwisterstaffelung, Kinderabsetzbetrag und Schulstartgeld.
Zum Familienbeihilfe-Rechner →5. Schulstartgeld
Jedes Jahr im August wird zusammen mit der Familienbeihilfe ein Schulstartgeld von 121,40 € (2025–2027) für jedes Kind zwischen 6 und 15 Jahren ausgezahlt. Es muss nicht gesondert beantragt werden.
Im Jahr 2026 gilt das Schulstartgeld für Kinder, die zwischen dem 1. Januar 2011 und dem 31. Dezember 2020 geboren wurden.
6. Wer hat Anspruch auf Familienbeihilfe?
Du hast Anspruch auf Familienbeihilfe, wenn:
- Dein Lebensmittelpunkt in Österreich liegt
- Du mit dem Kind in einem gemeinsamen Haushalt lebst
- Du dich rechtmäßig in Österreich aufhältst (österreichische Staatsbürgerschaft ist nicht erforderlich)
Für EU/EWR-Bürger gelten besondere Regelungen bei grenzüberschreitenden Fällen: Der Staat, in dem die Beschäftigung ausgeübt wird, ist vorrangig zuständig. Der andere Staat leistet gegebenenfalls eine Differenzzahlung.
7. Wie lange bekommt man Familienbeihilfe?
| Situation | Bezugsdauer |
|---|---|
| Grundsätzlich | Ab Geburt bis zum 18. Geburtstag |
| In Berufsausbildung (Studium, Lehre) | Bis zum 24. Geburtstag |
| Erhebliche Behinderung + Ausbildung | Bis zum 25. Geburtstag |
| Zwischen Schule und Studium/Lehre | Weitergewährung, wenn Ausbildung zum frühestmöglichen Zeitpunkt begonnen wird |
| Nach Matura (ohne weitere Ausbildung) | Noch bis Oktober des Maturajahres |
8. Familienbeihilfe beantragen
Automatische Auszahlung (Geburten ab 1. Mai 2019)
Für Kinder, die ab dem 1. Mai 2019 in Österreich geboren werden, wird die Familienbeihilfe automatisch ausbezahlt – du brauchst keinen Antrag zu stellen. Das Finanzamt erhält die Geburtsdaten direkt vom Standesamt.
Antrag erforderlich (Geburten vor 1. Mai 2019 und Sonderfälle)
In folgenden Fällen musst du die Familienbeihilfe beim Finanzamt Österreich beantragen:
- Kind vor dem 1. Mai 2019 geboren
- Kind im Ausland geboren
- Wechsel des beziehenden Elternteils
- Verlängerung der Familienbeihilfe ab dem 18. Geburtstag
- Erhöhte Familienbeihilfe bei Behinderung
Der Antrag erfolgt mit dem Formular Beih100 beim Finanzamt Österreich – online über FinanzOnline oder per Post.
9. Erhöhte Familienbeihilfe bei Behinderung
Für Kinder mit einer erheblichen Behinderung (Grad der Behinderung mindestens 50 %) wird die Familienbeihilfe um 189,20 € pro Monat erhöht.
Voraussetzung: Das Ausmaß der Behinderung muss vom Sozialministeriumservice bescheinigt werden. Der Antrag erfolgt mit dem Formular Beih3.
10. Mehrkindzuschlag
Für das dritte und jedes weitere Kind steht ein Mehrkindzuschlag von 24,40 € pro Monat (2025–2027) zu, wenn das zu versteuernde Familieneinkommen im Vorjahr 55.000 € nicht überschritten hat.
Der Mehrkindzuschlag muss jährlich gesondert im Rahmen der Arbeitnehmerveranlagung beim Finanzamt beantragt werden – er wird nicht automatisch ausgezahlt.
11. Keine Valorisierung 2026 und 2027
Seit 2023 werden die Familienleistungen in Österreich jährlich an die Inflation angepasst. Für die Jahre 2026 und 2027 wurde diese Valorisierung ausgesetzt – als Teil des Sparpakets zur Budgetsanierung.
Das bedeutet: Die Beträge für Familienbeihilfe, Kinderabsetzbetrag, Schulstartgeld und Mehrkindzuschlag bleiben auf dem Niveau von 2025. Durch die weiterhin steigende Inflation verlieren die Leistungen real an Kaufkraft.
12. Häufige Fragen zur Familienbeihilfe
Wie hoch ist die Familienbeihilfe 2026?
Je nach Alter: 138,40 € (ab Geburt), 148,00 € (ab 3), 171,80 € (ab 10) oder 200,40 € (ab 19) pro Monat. Dazu kommt der Kinderabsetzbetrag von 70,90 € pro Kind.
Wann wird die Familienbeihilfe ausgezahlt?
Die Auszahlung erfolgt monatlich, spätestens am 8. des Monats auf dein Girokonto.
Bekomme ich Familienbeihilfe auch für Stiefkinder?
Ja, wenn das Kind in deinem Haushalt lebt und du den Haushalt überwiegend finanzierst. Das gilt auch für Adoptiv- und Pflegekinder.
Muss ich die Familienbeihilfe versteuern?
Nein, die Familienbeihilfe ist steuerfrei.
Was passiert, wenn mein Kind jobbt?
Bis zum 19. Geburtstag gibt es keine Einkommensgrenze. Danach darf das zu versteuernde Einkommen des Kindes 17.212 € pro Jahr nicht überschreiten – sonst muss die Familienbeihilfe anteilig zurückgezahlt werden.
Wo bekomme ich Auskunft?
Beim Familienservice des Bundeskanzleramts unter der kostenlosen Telefonnummer 0800 240 262 (Mo–Do) oder bei deinem Finanzamt.
Wie viel Familienbeihilfe steht eurer Familie zu?
Berechne den Gesamtbetrag für alle Kinder – inklusive Geschwisterstaffelung, Kinderabsetzbetrag und Schulstartgeld.
Zum Familienbeihilfe-Rechner →Weiterlesen im Finanzguide
Arbeiterkammer Österreich – Familienbeihilfe | Bundeskanzleramt – Familienbeihilfe | oesterreich.gv.at – Höhe der Familienbeihilfe | Finanzamt Österreich – Familienbeihilfe
Diese Informationen dienen der allgemeinen Orientierung und ersetzen keine individuelle Rechtsberatung.
Stand: Februar 2026