Finanzguide
Familienleistungen Österreich – Dein Finanzguide für die Familienzeit
Wochengeld, Kinderbetreuungsgeld, Karenz, Familienbeihilfe & alle Leistungen für Familien
Österreich zählt zu den Ländern mit den umfassendsten Familienleistungen Europas. Werdende und frischgebackene Eltern haben Anspruch auf eine Vielzahl finanzieller Unterstützungen – vom Wochengeld während des Mutterschutzes über das Kinderbetreuungsgeld in der Karenz bis zur Familienbeihilfe, die Familien teils über mehr als zwei Jahrzehnte begleitet.
Dieser Finanzguide bietet eine übersichtliche Aufstellung aller staatlichen Familienleistungen in Österreich – sortiert nach Lebensphasen: vor der Geburt, rund um Geburt und Karenz sowie langfristig bis zur Volljährigkeit der Kinder. Zusätzlich stehen die wichtigsten deutschen Familienleistungen (Mutterschaftsgeld, Elterngeld, Kindergeld) zur Verfügung – relevant für Familien in Deutschland sowie für Grenzgänger:innen.
Zu jeder einzelnen Leistung gibt es einen eigenen Detailartikel mit Anspruch, aktueller Höhe und konkreten Antragstipps. Wer direkt rechnen möchte, findet im Familienkompass+ interaktive Rechner für Wochengeld, Kinderbetreuungsgeld, Familienbeihilfe und mehr.
Welche Familienleistungen gibt es in Österreich?
In Österreich gibt es verschiedene finanzielle Leistungen, die werdende Eltern und Familien finanziell entlasten. Sie lassen sich grob in drei Lebensphasen einteilen:
Vor der Geburt:
- Mutterschutz – arbeitsrechtliche Schutzfristen für werdende Mütter
- Familienzeitbonus – Tagesgeld für Väter direkt nach der Geburt
Rund um Geburt und Karenz:
- Wochengeld – Lohnersatz während des Mutterschutzes
- Kinderbetreuungsgeld (KBG) – staatliche Leistung während der Karenzzeit
- Karenz – arbeitsrechtliche Freistellung bis 22./24. Lebensmonat
- Elternteilzeit – arbeitsrechtlicher Anspruch auf Stundenreduktion bis zum 8. Geburtstag
Langfristig (bis zum 18. bzw. 24. Lebensjahr):
- Familienbeihilfe – monatlicher Ausgleich für Unterhaltskosten
- Kinderabsetzbetrag – 70,90 € pro Kind, automatisch mit der Familienbeihilfe
- Kinderzuschlag – zusätzlicher Betrag für Familien mit Anspruch auf Alleinverdiener- oder Alleinerzieherabsetzbetrag
- Mehrkindzuschlag – ab dem dritten Kind
Hinzu kommen Steuervergünstigungen wie der Familienbonus Plus und der Alleinverdiener- bzw. Alleinerzieherabsetzbetrag, die die Steuerlast direkt reduzieren. Die genauen Beträge finden sich in den jeweiligen Detailartikeln weiter unten – immer auf dem aktuellsten Stand.
Wichtig zu wissen: Die meisten Leistungen werden nicht automatisch ausbezahlt, sondern müssen aktiv beantragt werden. Welche Anträge bei welcher Stelle (Krankenversicherungsträger, Finanzamt, Arbeitgeber, Bundeskanzleramt) eingereicht werden müssen, erklären die jeweiligen Detailartikel Schritt für Schritt.
Familienleistungen Österreich im Überblick
Alle wichtigen Familienleistungen mit aktueller Höhe im Überblick. Detailinformationen zu Anspruch, Voraussetzungen, Auszahlungsmodus und Antrag finden sich in den jeweiligen Detailartikeln.
| Leistung | Höhe | Details |
|---|---|---|
| Vor der Geburt | ||
| Mutterschutz | 8 Wochen vor + 8 Wochen nach Geburt (12 Wochen bei Kaiserschnitt, Früh- oder Mehrlingsgeburt) | Details → |
| Familienzeitbonus | 54,87 € pro Tag (28–31 Tage) | Details → |
| Nach der Geburt | ||
| Wochengeld | voller Nettolohn + anteilige Sonderzahlungen | Details → |
| KBG – Konto (pauschal) | 17,65 € – 41,14 € pro Tag | Details → |
| KBG – einkommensabhängig | 80 % Letzteinkommen, max. 80,12 € pro Tag | Details → |
| Karenz | arbeitsrechtliche Freistellung bis 22. Lebensmonat (24. Lebensmonat, wenn beide Elternteile mind. 2 Monate nehmen) | Details → |
| Elternteilzeit | bis zum 8. Geburtstag (max. 7 Jahre, Mutterschutz und Karenz werden abgezogen) | Details → |
| Langfristig (bis Volljährigkeit) | ||
| Familienbeihilfe (0–2 J.) | 138,40 € pro Monat | Details → |
| Familienbeihilfe (3–9 J.) | 148,00 € pro Monat | |
| Familienbeihilfe (10–18 J.) | 171,80 € pro Monat | |
| Familienbeihilfe (ab 19 J.) | 200,40 € pro Monat | |
| Kinderabsetzbetrag | 70,90 € pro Kind und Monat | Details → |
| Kinderzuschlag (zum KAB) | 60 € pro Kind und Monat | Details → |
| Mehrkindzuschlag | 24,40 € pro Monat ab 3. Kind | Details → |
| Schulstartgeld | 121,40 € (Kinder 6–15 J.) | Details → |
| Erhöhte Familienbeihilfe | + 189,20 € pro Monat (bei Behinderung) | Details → |
Hinweis: Die Valorisierung der Familienleistungen wurde für die Jahre 2026 und 2027 ausgesetzt – alle Beträge bleiben auf dem Stand von 2025.
Vor der Geburt: Schutz und Vorbereitung
Sobald eine Schwangerschaft bekannt wird, beginnt eine Phase voller organisatorischer Schritte – auch finanziell. Zwei Themen sind in dieser Phase besonders relevant:
Mutterschutz in Österreich
Der Mutterschutz schützt werdende und frischgebackene Mütter im Arbeitsverhältnis. Acht Wochen vor und acht Wochen nach der Geburt darf nicht gearbeitet werden – bei Kaiserschnitt, Frühgeburt oder Mehrlingsgeburten verlängert sich die Schutzfrist auf zwölf Wochen nach der Geburt. Während dieser Zeit erhalten Mütter Wochengeld als vollen Lohnersatz vom zuständigen Krankenversicherungsträger. Auch ein Kündigungs- und Entlassungsschutz greift bereits ab der Bekanntgabe der Schwangerschaft.
→ Alle Details zum Mutterschutz Österreich
Familienzeitbonus (Papamonat)
Der Familienzeitbonus ist eine eigenständige finanzielle Unterstützung für Väter (oder den zweiten Elternteil), die unmittelbar nach der Geburt eine “Familienzeit” in Anspruch nehmen. Die Antragsfrist beträgt nur 121 Tage ab Geburt – wird sie versäumt, ist der Anspruch verloren. Der Tagesbetrag liegt bei 54,87 € (Stand 2025–2027).
Nach der Geburt: Wochengeld, KBG und Karenz
Mit der Geburt eines Kindes beginnt die finanziell sensibelste Phase. Hier greifen drei zentrale Leistungen ineinander, die genau verstanden werden sollten, um keine Ansprüche zu verschenken:
Wochengeld – Lohnersatz im Mutterschutz
Das Wochengeld ist die Leistung des zuständigen Krankenversicherungsträgers (ÖGK, BVAEB, SVS oder KFA) während des gesetzlichen Mutterschutzes. Es ersetzt den vollen Nettolohn plus anteilige Sonderzahlungen und wird wöchentlich ausbezahlt. Berechnet wird es aus dem Durchschnitt der letzten drei vollen Kalendermonate vor Beginn des Mutterschutzes. Auch geringfügig Beschäftigte, Selbständige und Bäuerinnen haben unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch.
Seit September 2022 gibt es zusätzlich das Sonderwochengeld – eine wichtige Neuerung für Mütter, die während einer Karenz erneut schwanger werden.
→ Alle Details zum Wochengeld Österreich
Kinderbetreuungsgeld (KBG) – die Modelle im Vergleich
Beim Kinderbetreuungsgeld lässt sich zwischen zwei Modellen wählen: dem einkommensabhängigen KBG (höherer Tagessatz von max. 80,12 €, kürzere Bezugsdauer) und dem KBG-Konto (frei wählbare Bezugsdauer von 365 bis 851 Tagen, Tagessatz zwischen 17,65 € und 41,14 €). Die Wahl muss innerhalb von 14 Tagen ab Antragstellung getroffen werden – danach ist sie unwiderruflich.
→ Alle Details zum Kinderbetreuungsgeld
Karenz und Elternteilzeit
Die Karenz ist die arbeitsrechtliche Freistellung von der Arbeit – sie ist unabhängig vom Kinderbetreuungsgeld. Für Geburten ab 1. November 2023 gilt: Geht nur ein Elternteil in Karenz, beträgt die maximale Dauer 22 Monate. Die vollen 24 Monate stehen nur zur Verfügung, wenn beide Elternteile jeweils mindestens zwei Monate Karenz in Anspruch nehmen. Ausnahmen gibt es für Alleinerziehende und für Eltern, deren Partner:in keinen Karenzanspruch hat (z. B. Selbständige oder Arbeitslose) – in diesen Fällen bleiben die vollen 24 Monate für einen Elternteil möglich.
Anschließend besteht ein Rechtsanspruch auf Elternteilzeit bis zum 8. Geburtstag des Kindes – im Höchstausmaß von 7 Jahren, abzüglich der Zeiten von Mutterschutz und Karenz. Voraussetzung ist ein Arbeitsverhältnis von mindestens drei Jahren in einem Betrieb mit mehr als 20 Beschäftigten. Liegen diese Voraussetzungen nicht vor, kann eine Elternteilzeit mit dem Arbeitgeber bis zum 8. Geburtstag des Kindes vereinbart werden.
Langfristige Familienleistungen ab Geburt bis Volljährigkeit
Während Wochengeld und KBG zeitlich begrenzt sind, begleiten andere Leistungen Familien über Jahre oder sogar Jahrzehnte:
Familienbeihilfe und Kinderabsetzbetrag
Die Familienbeihilfe ist die zentrale staatliche Familienleistung in Österreich und wird seit Einführung der antraglosen Familienbeihilfe nach der Geburt automatisch ausbezahlt – sofern dem Finanzamt die Bankverbindung vorliegt. Die Höhe richtet sich nach dem Alter des Kindes (138,40 € bis 200,40 € pro Monat) und der Anzahl der Geschwister (Geschwisterstaffel). Zusätzlich erhalten Familien automatisch den Kinderabsetzbetrag von 70,90 € pro Kind und Monat. Anspruch besteht grundsätzlich bis zum 18. Geburtstag, in Ausbildung verlängerbar bis zum 24. Lebensjahr.
Wichtiger Hinweis: Die Familienleistungen werden seit 2023 normalerweise jährlich an die Inflation angepasst (Valorisierung). Für die Jahre 2026 und 2027 wurde diese Valorisierung allerdings ausgesetzt – die Beträge bleiben auf dem Niveau von 2025.
→ Alle Details zur Familienbeihilfe
Kinderzuschlag und Mehrkindzuschlag
Der Kinderzuschlag zum Kinderabsetzbetrag (60 € pro Kind und Monat) wird seit Juli 2025 ausbezahlt – als dauerhafte Steuerentlastung für Familien mit Anspruch auf den Alleinverdiener- oder Alleinerzieherabsetzbetrag. Voraussetzung ist, dass dieser Absetzbetrag im Vorjahr im Steuerbescheid berücksichtigt wurde und die steuerpflichtigen Jahreseinkünfte unter der gesetzlichen Höchstgrenze liegen. Der Kinderzuschlag wird antragslos vom Finanzamt gemeinsam mit Familienbeihilfe und Kinderabsetzbetrag ausbezahlt.
Familien mit drei oder mehr Kindern und einem Familieneinkommen unter 55.000 € (Vorjahr) erhalten zusätzlich den Mehrkindzuschlag von 24,40 € pro Monat ab dem dritten Kind. Anders als der Kinderzuschlag muss dieser jährlich bei der Arbeitnehmerveranlagung beantragt werden.
Familienleistungen Österreich – alle Detailartikel
Klicke auf eine Leistung, um zum ausführlichen Detailartikel mit Anspruch, Höhe und Antrag zu gelangen.
Wochengeld
Anspruch, Berechnung & Sonderwochengeld
Kinderbetreuungsgeld (KBG)
Alle Modelle, Zuverdienstgrenzen & Partnerbonus
Familienbeihilfe
Höhe, Kinderabsetzbetrag & Auszahlung
Familienzeitbonus (Papamonat)
Väterkarenz, Voraussetzungen & Antrag
Karenz & Elternteilzeit
Dauer (22/24 Monate), Kündigungsschutz & Antrag
Mutterschutz
Schutzfristen & Beschäftigungsverbot
Kinderzuschlag
Anspruch, Berechnung & automatische Auszahlung
Familienleistungen berechnen
Trockene Tabellen sind das eine – konkret zu wissen, wie viel im individuellen Fall tatsächlich zusteht, ist das andere. Im Familienkompass+ findest du interaktive Rechner für Wochengeld, Kinderbetreuungsgeld, Familienbeihilfe und mehr – plus alle Checklisten für Anträge vor und nach der Geburt.
Familienkompass+ entdecken → Gratis-Checkliste downloadenFamilienleistungen in Deutschland
Auch für Deutschland steht eine kompakte Übersicht der wichtigsten Familienleistungen zur Verfügung. Allerdings unterscheiden sich die Regelungen teils deutlich von Österreich. So heißt das österreichische Wochengeld in Deutschland “Mutterschaftsgeld”, das Kinderbetreuungsgeld entspricht dem “Elterngeld”, die Familienbeihilfe wird “Kindergeld” genannt. Die deutsche “Elternzeit” ist das Pendant zur österreichischen Karenz.
Hinweis für Grenzgänger:innen: Wer in einem Land wohnt und im anderen arbeitet, fällt unter EU-rechtliche Sonderbestimmungen. In der Regel ist der Beschäftigungsstaat vorrangig zuständig – im Detail empfiehlt sich aber eine individuelle Beratung.
Mutterschaftsgeld
Krankenkasse, Arbeitgeberzuschuss & Antrag
Elterngeld & ElterngeldPlus
Berechnung, Partnerschaftsbonus & Einkommensgrenzen
Kindergeld
Höhe, Familienkasse & Auszahlung
Elternzeit
Dauer, Fristen & Teilzeit in Elternzeit
Mutterschutz Deutschland
6+8 Wochen, Fristen & Beschäftigungsverbot
Häufige Fragen zu Familienleistungen in Österreich
Welche Familienleistungen gibt es in Österreich?
Wo werden Familienleistungen in Österreich beantragt?
Werden Familienleistungen automatisch ausbezahlt?
Wie hoch ist die Familienbeihilfe in Österreich?
Was ist der Unterschied zwischen Karenz und Kinderbetreuungsgeld?
Was bekommen Selbständige in Österreich an Familienleistungen?
Können Familienleistungen aus Österreich und Deutschland gleichzeitig bezogen werden?
Quellen und weiterführende Informationen
Alle Beträge und rechtlichen Informationen auf dieser Seite basieren ausschließlich auf offiziellen Quellen:
Bundeskanzleramt – Familienportal · Arbeiterkammer Österreich · Bundesministerium für Finanzen · oesterreich.gv.at · ÖGK · SVS · WKO
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Stand: 2026