Kinderbetreuungsgeld (KBG) Österreich
Kinderbetreuungsgeld (KBG) 2026: Alle Modelle, Höhe & Antrag
KBG-Konto oder einkommensabhängiges Kinderbetreuungsgeld – welches Modell passt zu eurer Familie? Hier findest du alle Infos zu Bezugsdauer, Tagesbeträgen, Zuverdienstgrenzen und Partnerschaftsbonus. Mit unserem Kinderbetreuungsgeld-Rechner im Familienkompass+ findest du die optimale Variante.
- 2 Modelle: KBG-Konto (pauschal, für alle) oder einkommensabhängiges KBG (Einkommensersatz).
- KBG-Konto: 17,65 – 41,14 €/Tag je nach Bezugsdauer (365–851 Tage, ein Elternteil).
- Einkommensabhängig: 80 % der Letzteinkünfte, max. 80,12 €/Tag (ca. 2.400 €/Monat).
- Zuverdienst: Bis 18.000 €/Jahr (Konto) bzw. 8.600 €/Jahr (einkommensabhängig).
- Partnerschaftsbonus: 1.000 € (je 500 €) bei annähernd gleicher Aufteilung.
- Die Wahl des Modells ist bindend – Wechsel nur innerhalb von 14 Tagen nach Erstantrag.
1. Die zwei KBG-Modelle im Überblick
In Österreich können Eltern zwischen zwei Modellen des Kinderbetreuungsgeldes wählen. Die Entscheidung ist bindend für beide Elternteile – ein Wechsel ist nur innerhalb von 14 Tagen nach der erstmaligen Antragstellung möglich.
| KBG-Konto (pauschal) | Einkommensabhängiges KBG | |
|---|---|---|
| Für wen? | Alle Eltern, unabhängig von Erwerbstätigkeit | Nur für zuvor Erwerbstätige (182 Tage vor Geburt/Mutterschutz) |
| Bezugsdauer (1 Elternteil) | 365 – 851 Tage | Max. 365 Tage |
| Bezugsdauer (beide) | 456 – 1.063 Tage | Max. 426 Tage |
| Höhe | 17,65 – 41,14 €/Tag | 80 % der Letzteinkünfte, max. 80,12 €/Tag |
| Ca. monatlich | 530 – 1.234 € | Bis ca. 2.400 € |
| Zuverdienst | 18.000 €/Jahr (oder 60 % der Letzteinkünfte) | 8.600 €/Jahr |
| Mehrlingszuschlag | Ja (+50 % pro weiteres Kind) | Nein |
2. KBG-Konto (pauschales Kinderbetreuungsgeld)
Das KBG-Konto steht allen Eltern zu – unabhängig davon, ob du vor der Geburt gearbeitet hast oder nicht. Du kannst die Bezugsdauer flexibel wählen, und der Tagesbetrag ergibt sich automatisch: Je länger du beziehst, desto niedriger der Tagesbetrag.
Bezugsdauer und Tagesbeträge 2026
| Bezugsdauer (1 Elternteil) | Bezugsdauer (beide) | Tagesbetrag | Ca. monatlich |
|---|---|---|---|
| 365 Tage (~12 Monate) | 456 Tage (~15 Monate) | 41,14 € | ~1.234 € |
| 486 Tage (~16 Monate) | 608 Tage (~20 Monate) | 30,90 € | ~927 € |
| 608 Tage (~20 Monate) | 760 Tage (~25 Monate) | 24,72 € | ~742 € |
| 730 Tage (~24 Monate) | 912 Tage (~30 Monate) | 20,60 € | ~618 € |
| 851 Tage (~28 Monate) | 1.063 Tage (~35 Monate) | 17,65 € | ~530 € |
Die Beträge gelten für 2025 und 2026. Die jährliche Valorisierung des KBG wurde für 2026 ausgesetzt – die Tagesbeträge bleiben daher gleich.
Bezugsdauer einmal änderbar
Die gewählte Bezugsdauer kann einmal pro Kind geändert werden. Der Änderungsantrag muss spätestens 91 Tage vor Ablauf der ursprünglich beantragten Bezugsdauer gestellt werden. Die ÖGK berechnet dann einen neuen Tagesbetrag – auch rückwirkend.
3. Einkommensabhängiges KBG
Das einkommensabhängige KBG ist ein Einkommensersatz und richtet sich vor allem an Eltern mit höherem Einkommen, die nur kurz pausieren möchten.
Voraussetzungen
- In den 182 Tagen vor Geburt/Mutterschutz muss ununterbrochen eine kranken- und pensionsversicherungspflichtige Erwerbstätigkeit in Österreich ausgeübt worden sein
- In diesen 182 Tagen darf kein Arbeitslosengeld oder Notstandshilfe bezogen worden sein
- Unterbrechungen von bis zu 14 Tagen sind irrelevant; Krankenstand bei aufrechtem Dienstverhältnis zählt nicht als Unterbrechung
Höhe und Dauer
- Höhe: 80 % des Wochengeldes (bei Müttern) bzw. eines fiktiv berechneten Wochengeldes (bei Vätern)
- Maximum: 80,12 € pro Tag (ca. 2.400 € monatlich) – Stand 2026
- Minimum: Liegt der Tagesbetrag unter 41,14 €, kann eine Sonderleistung in dieser Höhe beantragt werden
- Bezugsdauer: Max. 365 Tage (1 Elternteil) bzw. 426 Tage (beide Elternteile)
4. Vergleich: Welches Modell passt zu uns?
Die Wahl des richtigen Modells hängt von eurer persönlichen Situation ab:
KBG-Konto ist besser geeignet, wenn:
- Du vor der Geburt nicht oder nur geringfügig gearbeitet hast
- Du längere Zeit zu Hause bleiben möchtest (bis 28/35 Monate)
- Dein Einkommen niedrig war und 80 % davon weniger als der Pauschalbetrag wären
- Du mehr dazuverdienen möchtest (18.000 €/Jahr statt 8.600 €)
Einkommensabhängiges KBG ist besser, wenn:
- Du vor der Geburt gut verdient hast (ab ca. 1.700 € netto lohnt es sich)
- Du nur kurz pausieren möchtest (max. 12–14 Monate)
- Du den höchstmöglichen Betrag pro Tag erhalten willst
💡 Die entscheidende Frage: Reicht das Kinderbetreuungsgeld zum Leben?
Die meisten Eltern fragen sich nicht nur „Welches Modell bringt mehr?” – sondern vor allem: „Kommen wir damit über die Runden?” Genau dafür gibt es im Familienkompass+ den Budgetcheck.
So funktioniert er: Du gibst ein, wie viel du monatlich netto brauchst – für Miete, Lebensmittel, Versicherungen und alles andere. Der Rechner zeigt dir dann für beide Modelle:
- Wie viel Kinderbetreuungsgeld du pro Monat bekommen würdest
- Ob das für deinen Bedarf reicht – oder wie viel dir fehlt
- Wie viel du dazuverdienen müsstest, um auf dein Wunsch-Budget zu kommen
- Ob der nötige Zuverdienst innerhalb der erlaubten Grenze liegt
Das Ergebnis ist farbcodiert: Grün heißt „passt ohne Zuverdienst”, Gelb heißt „machbar mit erlaubtem Zuverdienst” und Orange heißt „der nötige Zuverdienst überschreitet die erlaubte Grenze”. So siehst du auf einen Blick, welches Modell für eure Finanzsituation realistisch funktioniert.
Budgetcheck: Reicht das Kinderbetreuungsgeld für euch?
Gib deinen monatlichen Bedarf ein und sieh sofort, ob du mit dem Kinderbetreuungsgeld auskommst – und wie viel Zuverdienst du bräuchtest und dürftest.
Zum Budgetcheck →5. Zuverdienstgrenzen
Während des Kinderbetreuungsgeld-Bezugs darfst du dazuverdienen – die Grenzen unterscheiden sich aber je nach Modell:
| Modell | Zuverdienstgrenze pro Jahr |
|---|---|
| Kinderbetreuungsgeld-Konto (pauschal) | 18.000 € oder 60 % der Letzteinkünfte (der höhere Betrag gilt) |
| Einkommensabhängiges Kinderbetreuungsgeld | 8.600 € (ab 2025) |
Es werden nur die Einkünfte des beziehenden Elternteils berücksichtigt. Die Prüfung erfolgt im Nachhinein durch die ÖGK anhand des Steuerbescheides.
6. Partnerschaftsbonus
Der Partnerschaftsbonus belohnt eine annähernd gleiche Aufteilung des KBG-Bezugs zwischen beiden Elternteilen.
- Voraussetzung: Das Verhältnis der Bezugstage muss mindestens 40:60 betragen
- Mindestbezug: Jeder Elternteil muss mindestens 124 Tage KBG bezogen haben
- Höhe: 500 € pro Elternteil = 1.000 € insgesamt
- Antrag: Spätestens 124 Tage nach dem letztmöglichen KBG-Bezugstag beim zuständigen Krankenversicherungsträger
Zeiten des Wochengeldbezugs und des Familienzeitbonus zählen nicht als KBG-Bezugszeit.
7. KBG beantragen: Schritt für Schritt
Das KBG kannst du frühestens am Tag der Geburt beantragen. Warte nicht länger als 182 Tage – danach verfällt der rückwirkende Anspruch.
Schritt 1: Modell wählen
Überlege gemeinsam mit deinem Partner, welches Modell besser passt. Lass euch bei der AK oder ÖGK beraten oder nutze unseren KBG-Rechner im Familienkompass+.
Schritt 2: Antrag stellen
Stelle den Antrag bei deinem zuständigen Krankenversicherungsträger (meist die ÖGK). Du benötigst:
- Geburtsurkunde des Kindes
- Nachweis über den Bezug der Familienbeihilfe
- Meldebestätigung (gemeinsamer Hauptwohnsitz mit dem Kind – innerhalb von 17 Tagen nach Entlassung)
- Bei einkommensabhängigem KBG: Nachweis der Erwerbstätigkeit
Schritt 3: Auszahlung
Das KBG beginnt ab der Geburt, ruht aber während des Wochengeldbezugs. Die Auszahlung startet also in der Regel nach Ende des Mutterschutzes (8 bzw. 12 Wochen nach der Geburt).
8. KBG und Wochengeld
Wochengeld und KBG hängen eng zusammen:
- Das KBG ruht während des Wochengeldbezugs – die Auszahlung beginnt erst danach
- Das einkommensabhängige KBG beträgt 80 % des Wochengeldes – ein höheres Wochengeld führt zu höherem KBG
- Der KBG-Anspruchszeitraum wird durch das Wochengeld nicht verlängert – er läuft ab der Geburt
- Beim KBG-Konto wird der Kontobetrag durch das Ruhen nicht verringert – die Tage verfallen
Alle Details zum Wochengeld findest du in unserem Wochengeld-Guide.
9. Sonderfälle
Mehrlingsgeburt
Beim KBG-Konto erhöht sich das KBG für das zweite und jedes weitere Kind um 50 % des jeweiligen Tagesbetrages. Beim einkommensabhängigen KBG gibt es keinen Mehrlingszuschlag.
Weiteres Kind während KBG-Bezug
Wird ein weiteres Kind geboren, endet das KBG für das ältere Kind mit dem Geburtstag des neuen Babys. Für das neue Kind wird dann ein neuer KBG-Anspruch begründet.
Getrennte Eltern
Bei getrennt lebenden Eltern muss der antragstellende Elternteil die Familienbeihilfe beziehen und den gemeinsamen Hauptwohnsitz mit dem Kind haben.
Sonderleistung beim einkommensabhängigen KBG
Wenn ein Elternteil die Voraussetzungen für das einkommensabhängige KBG nicht erfüllt oder der Tagesbetrag unter 41,14 € liegt, kann dieser Elternteil auf eine Sonderleistung von 41,14 €/Tag umsteigen. Der andere Elternteil bezieht weiterhin das einkommensabhängige KBG.
10. Häufige Fragen zum KBG
Wie hoch ist das Kinderbetreuungsgeld 2026?
Beim KBG-Konto zwischen 17,65 € und 41,14 € pro Tag (je nach Bezugsdauer). Beim einkommensabhängigen KBG 80 % der Letzteinkünfte, maximal 80,12 € pro Tag.
Kann ich das KBG-Modell nachträglich wechseln?
Nur innerhalb von 14 Tagen nach der erstmaligen Antragstellung. Danach ist die Entscheidung bindend für beide Elternteile. Die Bezugsdauer beim KBG-Konto kann einmal geändert werden (91 Tage vor Ablauf).
Wann muss ich das KBG beantragen?
Spätestens 182 Tage nach der Geburt. Danach können nicht mehr alle Tage rückwirkend bezogen werden.
Kann ich während des KBG arbeiten gehen?
Ja, solange du die Zuverdienstgrenze einhältst: 18.000 €/Jahr beim KBG-Konto bzw. 8.600 €/Jahr beim einkommensabhängigen KBG.
Was passiert, wenn ich die Zuverdienstgrenze überschreite?
Du musst den überschrittenen Betrag zurückzahlen. Die Prüfung erfolgt im Nachhinein durch die ÖGK.
Bekomme ich KBG, wenn ich selbstständig bin?
Ja, auch Selbstständige können KBG beziehen. Beim KBG-Konto ohne zusätzliche Voraussetzungen. Beim einkommensabhängigen KBG muss eine kranken- und pensionsversicherungspflichtige Erwerbstätigkeit nachgewiesen werden.
Was ist die Infoline Kinderbetreuungsgeld?
Unter der kostenlosen Telefonnummer 0800 240 014 (Mo–Do, 9–15 Uhr) kannst du allgemeine Fragen zum KBG klären, bevor du deinen Antrag stellst.
Finde das optimale KBG-Modell für eure Familie
Unser KBG-Rechner im Familienkompass+ vergleicht beide Modelle mit euren persönlichen Daten.
Zum KBG-Rechner →Weiterlesen im Finanzguide
Arbeiterkammer Österreich – Kinderbetreuungsgeld | Bundeskanzleramt – Kinderbetreuungsgeld | Österreichische Gesundheitskasse – KBG Infos & Anträge | KBGG (Kinderbetreuungsgeldgesetz) idgF | Bundeskanzleramt – KBG-Broschüre 2026 (PDF)
Diese Informationen dienen der allgemeinen Orientierung und ersetzen keine individuelle Rechtsberatung.
Stand: Februar 2026