Elterngeld Deutschland
Elterngeld 2026: Basiselterngeld, ElterngeldPlus & Partnerschaftsbonus
Elterngeld ist die wichtigste finanzielle Unterstützung für Eltern nach der Geburt. Es ersetzt 65–67 % deines bisherigen Nettoeinkommens – mindestens 300, maximal 1.800 Euro pro Monat. Doch welche Variante lohnt sich für dich? Hier erfährst du alles zu Basiselterngeld, ElterngeldPlus, dem Partnerschaftsbonus und den neuen Einkommensgrenzen 2026.
- Basiselterngeld: 300–1.800 €/Monat, bis zu 14 Monate (bei Aufteilung auf beide Eltern).
- ElterngeldPlus: 150–900 €/Monat, doppelt so lang wie Basiselterngeld – ideal bei Teilzeit.
- Partnerschaftsbonus: Bis zu 4 Extra-Monate ElterngeldPlus bei gleichzeitiger Teilzeit (24–32 h/Woche).
- Einkommensgrenze: 175.000 € zu versteuerndes Einkommen (seit April 2025).
- Arbeiten erlaubt: Max. 32 Stunden/Woche – Zuverdienst wird angerechnet.
- Steuerfrei: Aber Progressionsvorbehalt – Steuernachzahlung möglich.
1. Was ist Elterngeld?
Elterngeld ist eine staatliche Familienleistung, die Eltern nach der Geburt ihres Kindes erhalten, wenn sie beruflich kürzertreten oder ganz pausieren, um sich um ihr Baby zu kümmern. Es ersetzt einen Teil des wegfallenden Einkommens und ist im Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) geregelt.
Wer hat Anspruch?
Du hast Anspruch auf Elterngeld, wenn du folgende Voraussetzungen erfüllst:
- Du wohnst in Deutschland und lebst mit deinem Kind in einem gemeinsamen Haushalt.
- Du betreust und erziehst dein Kind selbst.
- Du bist nicht oder nicht mehr als 32 Stunden pro Woche erwerbstätig.
- Dein zu versteuerndes Jahreseinkommen liegt unter 175.000 Euro (seit April 2025).
Anspruchsberechtigt sind Arbeitnehmer, Beamte, Selbstständige und auch Eltern, die vor der Geburt nicht erwerbstätig waren (dann gibt es den Mindestbetrag von 300 €). Auch Adoptiveltern, Pflegeeltern und in bestimmten Fällen Großeltern können Elterngeld erhalten.
2. Die drei Varianten im Vergleich
| Basiselterngeld | ElterngeldPlus | Partnerschaftsbonus | |
|---|---|---|---|
| Höhe | 300–1.800 €/Monat | 150–900 €/Monat | 150–900 €/Monat |
| Dauer | Bis zu 14 Monate (beide Eltern) | 1 Monat Basis = 2 Monate Plus | 2–4 Extra-Monate pro Elternteil |
| Ersatzrate | 65–67 % (bis 100 % bei Geringverdienern) | Max. 50 % des Basiselterngeldes | Wie ElterngeldPlus |
| Max. Arbeitszeit | 32 h/Woche | 32 h/Woche | 24–32 h/Woche (Pflicht!) |
| Parallelbezug | Max. 1 Monat gleichzeitig (seit April 2024) | Gleichzeitig möglich | Muss gleichzeitig sein |
| Ideal für | Volle Auszeit nach Geburt | Früher Teilzeit-Wiedereinstieg | Beide Eltern in Teilzeit |
3. Höhe & Berechnung
Die Berechnung des Elterngeldes basiert auf deinem durchschnittlichen Nettoeinkommen der letzten 12 Monate vor der Geburt (sog. Bemessungszeitraum). Allerdings verwendet die Elterngeldstelle ein eigenes „Elterngeldnetto”, das vom Netto auf deiner Gehaltsabrechnung abweichen kann.
Ersatzrate nach Einkommenshöhe
| Nettoeinkommen vor Geburt | Ersatzrate | Beispiel Elterngeld |
|---|---|---|
| Unter 1.000 € | 67–100 % | Bei 800 €: bis zu 616 € (77 %) |
| 1.000–1.200 € | 67 % | Bei 1.200 €: 804 € |
| 1.200–2.770 € | 65–67 % (sinkend) | Bei 2.000 €: ca. 1.320 € |
| Über 2.770 € | 65 % (gedeckelt) | Max. 1.800 € |
| Kein Einkommen | — | Mindestbetrag: 300 € |
So wird das Elterngeldnetto berechnet
Die Elterngeldstelle berechnet ein pauschalisiertes Netto auf Basis deines Bruttoeinkommens. Dabei werden standardisierte Abzüge für Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag und Sozialversicherung abgezogen – nicht deine individuellen Abzüge. Das „Elterngeldnetto” kann daher höher oder niedriger sein als dein tatsächliches Nettogehalt.
Was zählt als Einkommen?
- Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit (Gehalt, Boni, Überstundenzuschläge)
- Einkünfte aus selbstständiger oder gewerblicher Tätigkeit
- Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft
- Nicht: Einmalige Zahlungen wie Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld, Abfindungen
- Nicht: Elterngeld für ein älteres Kind, Arbeitslosengeld, Krankengeld
4. Einkommensgrenze 175.000 €
Seit dem 1. April 2025 gilt eine einheitliche Einkommensgrenze von 175.000 Euro zu versteuerndem Jahreseinkommen. Sie gilt gleichermaßen für Paare und Alleinerziehende. Wer darüber liegt, hat keinen Anspruch auf Elterngeld.
Entwicklung der Einkommensgrenze
| Zeitraum (Geburt) | Grenze Paare | Grenze Alleinerziehende |
|---|---|---|
| Bis 31. März 2024 | 300.000 € | 250.000 € |
| Ab 1. April 2024 | 200.000 € | 200.000 € |
| Ab 1. April 2025 (aktuell) | 175.000 € | 175.000 € |
Die neue Koalition aus CDU/CSU und SPD hat im Koalitionsvertrag angekündigt, die Einkommensgrenze möglicherweise wieder anzuheben und die Elterngeldhöhe zu verbessern. Ob und wann das umgesetzt wird, bleibt abzuwarten.
5. ElterngeldPlus im Detail
ElterngeldPlus ist ideal für Eltern, die nach der Geburt in Teilzeit arbeiten möchten. Die Grundregel: Ein Monat Basiselterngeld kann in zwei Monate ElterngeldPlus umgewandelt werden – bei halber monatlicher Höhe, aber doppelter Bezugsdauer.
Wann lohnt sich ElterngeldPlus?
- Bei Teilzeitarbeit: Wenn du nach der Geburt in Teilzeit arbeitest, kann das monatliche ElterngeldPlus genauso hoch sein wie Basiselterngeld mit Teilzeit – du bekommst es aber doppelt so lange.
- Für längere Bezugsdauer: Statt 14 Monate Basiselterngeld kannst du bis zu 28 Monate ElterngeldPlus beziehen (plus Partnerschaftsbonus).
- Steuerlich: Durch die Verteilung auf mehr Monate kann der Progressionsvorbehalt geringer ausfallen.
Wichtige Regeln
- ElterngeldPlus: min. 150 €, max. 900 € pro Monat
- Max. 32 Stunden/Woche Erwerbstätigkeit
- In Monaten mit Mutterschaftsgeld ist nur Basiselterngeld möglich – kein ElterngeldPlus
- ElterngeldPlus-Monate mit Zuverdienst werden zunächst vorläufig bewilligt; nach dem Bezug musst du Einkommensnachweise vorlegen
6. Partnerschaftsbonus
Der Partnerschaftsbonus belohnt Eltern, die sich die Betreuung partnerschaftlich teilen. Du und dein Partner könnt jeweils 2, 3 oder 4 zusätzliche Monate ElterngeldPlus erhalten – über die regulären Elterngeld-Monate hinaus.
Voraussetzungen
- Beide Eltern arbeiten gleichzeitig in Teilzeit: 24–32 Stunden/Woche (Durchschnitt im Lebensmonat)
- Die Partnerschaftsbonus-Monate müssen direkt aufeinander folgen
- Die Voraussetzungen müssen in mindestens 2 der beantragten Monate erfüllt sein
- Auch für Alleinerziehende und getrennt Erziehende möglich
Höhe des Partnerschaftsbonus
Der Bonus wird als ElterngeldPlus ausgezahlt: 150–900 €/Monat pro Elternteil. Bei 4 Monaten für beide Eltern ergibt sich ein Gesamtbonus von 1.200 bis 7.200 Euro.
7. Geschwisterbonus & Mehrlingszuschlag
Geschwisterbonus
Wenn du bereits ein älteres Kind hast, das noch unter 3 Jahre alt ist (oder zwei Kinder unter 6), erhältst du einen Zuschlag von 10 % des Elterngeldes, mindestens aber 75 € beim Basiselterngeld (37,50 € bei ElterngeldPlus). Der Bonus wird automatisch berücksichtigt.
Mehrlingszuschlag
Bei Mehrlingen (Zwillinge, Drillinge etc.) erhältst du einen Zuschlag von 300 € pro Monat für jedes weitere Kind beim Basiselterngeld (150 € bei ElterngeldPlus). Der Zuschlag wird zusätzlich zum Höchstbetrag gezahlt.
8. Zuverdienst & Teilzeit
Du darfst während des Elterngeldbezugs bis zu 32 Stunden pro Woche erwerbstätig sein. Allerdings wird dein Zuverdienst auf das Elterngeld angerechnet – es gibt keinen Freibetrag.
Anrechnung beim Basiselterngeld
Das Elterngeld berechnet sich aus der Differenz zwischen deinem Einkommen vor und nach der Geburt. Je mehr du während des Elterngeldbezugs verdienst, desto geringer fällt das Elterngeld aus. Der Mindestbetrag von 300 € bleibt aber immer erhalten.
Anrechnung beim ElterngeldPlus
Beim ElterngeldPlus wird ebenfalls der Einkommensverlust berechnet – aber das Ergebnis wird auf maximal die Hälfte des Basiselterngeldes ohne Einkommen gedeckelt. Bei Teilzeit kann das ElterngeldPlus dadurch genauso hoch sein wie das Basiselterngeld mit Teilzeit, während es doppelt so lange läuft.
9. Antrag & Unterlagen
Wann beantragen?
Der Elterngeldantrag kann erst nach der Geburt gestellt werden, da die Geburtsurkunde benötigt wird. Elterngeld wird rückwirkend für max. 3 Lebensmonate vor dem Antragsmonat gewährt – stelle den Antrag also spätestens im 3. Lebensmonat.
Wo beantragen?
Bei der Elterngeldstelle deines Bundeslandes. Die zuständige Stelle findest du über das Familienportal des Bundes oder dein Jugendamt. Inzwischen ist der Antrag in vielen Bundesländern auch digital möglich (z. B. über ElterngeldDigital).
Benötigte Unterlagen
- Geburtsurkunde des Kindes (Original, Ausführung „für Elterngeld”)
- Bescheinigung über Mutterschaftsgeld (von Krankenkasse und/oder Arbeitgeber)
- Einkommensnachweise: Gehaltsabrechnungen der letzten 12 Monate vor der Geburt
- Arbeitszeitbestätigung des Arbeitgebers (bei Teilzeit während Elterngeld)
- Steuerbescheid (bei Selbstständigen)
- Krankenversicherungsnachweis
10. Optimierungstipps
1. Steuerklasse rechtzeitig wechseln
Das Elterngeld wird auf Basis des Elterngeldnettos berechnet, das von der Steuerklasse abhängt. Ein Wechsel in die günstigere Klasse (z. B. III statt V) kann das Elterngeld um mehrere Hundert Euro pro Monat erhöhen. Der Wechsel sollte mindestens 7 Monate vor der Geburt erfolgen, um im Bemessungszeitraum zu wirken.
2. Basiselterngeld und ElterngeldPlus clever kombinieren
Nutze Basiselterngeld in den ersten Monaten (wenn du voll zu Hause bist) und wechsle dann auf ElterngeldPlus, sobald du in Teilzeit einsteigst. So maximierst du die Gesamtsumme und die Bezugsdauer.
3. Partnerschaftsbonus nicht verschenken
Wenn ihr beide ohnehin in Teilzeit arbeiten wollt, beantragt den Partnerschaftsbonus von Anfang an mit. 4 zusätzliche Monate ElterngeldPlus pro Elternteil können über 7.000 Euro Familieneinkommen extra bedeuten.
4. Einmalzahlungen vermeiden
Einmalzahlungen wie Weihnachtsgeld oder Boni fallen nicht in die Elterngeld-Berechnung – aber Provisionen und Überstundenzuschläge schon. Im Bemessungszeitraum solltest du darauf achten, dein regelmäßiges Einkommen zu maximieren.
5. Bemessungszeitraum optimieren
Der Bemessungszeitraum sind die 12 Monate vor der Geburt (bei Angestellten) bzw. das letzte abgeschlossene Geschäftsjahr (bei Selbstständigen). Monate mit Mutterschaftsgeld, Elterngeld für ein älteres Kind oder Krankengeld werden ausgeklammert – was je nach Situation vorteilhaft sein kann.
Elterngeld berechnen lassen
Berechne dein Basiselterngeld, ElterngeldPlus und den optimalen Aufteilungsplan – mit unserem Rechner im Familienkompass+.
Zum Elterngeld-Rechner →11. Häufige Fragen
Wie hoch ist das Elterngeld 2026?
Basiselterngeld: 300–1.800 €/Monat (65–67 % des vorherigen Nettoeinkommens). ElterngeldPlus: 150–900 €/Monat. Geringverdiener unter 1.000 € Netto erhalten eine höhere Ersatzrate (bis zu 100 %).
Wie lange bekommt man Elterngeld?
Basiselterngeld: bis zu 14 Monate, wenn beide Eltern beziehen (min. 2 pro Elternteil). ElterngeldPlus verdoppelt die Dauer. Der Partnerschaftsbonus bringt bis zu 4 weitere Monate pro Elternteil. In der optimalen Kombination sind bis zu 28+ Monate Elterngeld möglich.
Was ist die Einkommensgrenze?
175.000 € zu versteuerndes Jahreseinkommen (seit April 2025). Gilt einheitlich für Paare und Alleinerziehende. Es zählt das Jahr vor der Geburt des Kindes.
Wird Mutterschaftsgeld angerechnet?
Ja, vollständig auf das Basiselterngeld. Die Monate mit Mutterschaftsgeld zählen automatisch als Basiselterngeld-Monate. Die Einmalzahlung von 210 € vom BAS wird nicht angerechnet.
Kann ich neben dem Elterngeld arbeiten?
Ja, bis max. 32 Stunden/Woche (Durchschnitt im Lebensmonat). Der Zuverdienst wird angerechnet, es gibt keinen Freibetrag. Beim Partnerschaftsbonus musst du 24–32 Stunden arbeiten.
Muss ich auf Elterngeld Steuern zahlen?
Nein, Elterngeld ist steuerfrei. Es unterliegt aber dem Progressionsvorbehalt – es erhöht den Steuersatz auf dein übriges Einkommen. Eine Steuernachzahlung ist daher möglich und sollte eingeplant werden.
Weiterlesen im Finanzguide
Alle Rechner für werdende Eltern
Elterngeld, Mutterschaftsgeld, Kindergeld – berechne alle Leistungen auf einen Blick im Familienkompass+.
Zu den Rechnern →Stand: Februar 2026