Kinderzuschlag
Kinderzuschlag (KiZ) 2026: Anspruch, Berechnung & Antrag
Der Kinderzuschlag ist eine Zusatzleistung für Familien, deren Einkommen knapp nicht reicht. Er beträgt bis zu 297 Euro pro Kind und Monat – zusätzlich zum Kindergeld. Zusammen mit Wohngeld soll er verhindern, dass Familien trotz Erwerbstätigkeit auf Bürgergeld angewiesen sind. Hier erfährst du, ob du Anspruch hast, wie die Berechnung funktioniert und welche Zusatzleistungen dazukommen.
- Höhe 2026: Bis zu 297 € pro Kind und Monat (inkl. 25 € Sofortzuschlag).
- Mindesteinkommen: 900 € brutto (Paare) bzw. 600 € brutto (Alleinerziehende).
- Zusätzlich zum Kindergeld: KiZ + Kindergeld = bis zu 556 €/Monat pro Kind.
- Kein Bürgergeld: KiZ und Bürgergeld schließen sich gegenseitig aus.
- Bildungspaket inklusive: Kostenloses Schulessen, Schulbedarf, Vereinsbeiträge, Kita-Befreiung.
- Antrag: Bei der Familienkasse – online auf kinderzuschlag.de.
1. Was ist der Kinderzuschlag?
Der Kinderzuschlag (KiZ) ist eine finanzielle Leistung für erwerbstätige Eltern, deren Einkommen für sich selbst reicht, aber nicht für die gesamte Familie. Er wird zusätzlich zum Kindergeld gezahlt und soll verhindern, dass Familien allein wegen ihrer Kinder Bürgergeld beantragen müssen.
Der KiZ wird von der Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit ausgezahlt – also von der gleichen Stelle, die auch das Kindergeld überweist. Die Auszahlung erfolgt am selben Tag wie das Kindergeld.
Ende 2025 bezogen rund 1,45 Millionen Kinder in Deutschland den Kinderzuschlag. Damit wurden über 590.000 Familien davor bewahrt, Bürgergeld beantragen zu müssen.
2. Höhe des Kinderzuschlags 2026
Der Höchstbetrag liegt seit 2025 bei 297 Euro pro Kind und Monat – dieser Wert gilt unverändert auch 2026. Darin enthalten ist der Sofortzuschlag von 25 Euro, der ursprünglich als Überbrückung bis zur geplanten Kindergrundsicherung eingeführt wurde.
Maximaler KiZ nach Kinderzahl
| Anzahl Kinder | Max. KiZ pro Monat | + Kindergeld | Gesamt pro Monat |
|---|---|---|---|
| 1 Kind | 297 € | 259 € | 556 € |
| 2 Kinder | 594 € | 518 € | 1.112 € |
| 3 Kinder | 891 € | 777 € | 1.668 € |
| 4 Kinder | 1.188 € | 1.036 € | 2.224 € |
3. Voraussetzungen im Detail
Alle vier Bedingungen müssen gleichzeitig erfüllt sein:
1. Kindergeldbezug
Du musst für das Kind Kindergeld (oder eine vergleichbare ausländische Leistung) beziehen. Das Kind muss unter 25 Jahre und unverheiratet sein und in deinem Haushalt leben.
2. Mindesteinkommen
Du musst ein monatliches Bruttoeinkommen von mindestens 900 Euro (Paare) bzw. 600 Euro (Alleinerziehende) nachweisen. Zum Mindesteinkommen zählen Einkünfte aus Erwerbstätigkeit, Arbeitslosengeld I, Krankengeld oder ähnliche Leistungen – nicht aber Wohngeld, Kindergeld oder der KiZ selbst.
3. Bedarfsdeckung mit KiZ + Wohngeld
Mit deinem Einkommen, dem Kindergeld, dem Kinderzuschlag und ggf. Wohngeld muss der Gesamtbedarf deiner Familie gedeckt sein. Fehlen maximal 100 Euro, greift seit 2020 der „erweiterte Zugang” zum Kinderzuschlag.
4. Kein Bürgergeld-Bezug
Wer Bürgergeld (SGB II) oder Sozialhilfe (SGB XII) bezieht, hat keinen Anspruch auf KiZ. Der Kinderzuschlag soll genau das vermeiden.
4. Berechnung: So wird der KiZ ermittelt
Die Berechnung des Kinderzuschlags ist komplex und erfolgt in mehreren Schritten. Sie orientiert sich an den Bedarfssätzen des Bürgergeldes (SGB II):
Schritt 1: Bedarf der Familie ermitteln
Der Gesamtbedarf setzt sich zusammen aus dem Regelbedarf der Eltern (nach SGB II), dem anteiligen Wohnkostenbedarf und dem Bedarf der Kinder (altersabhängig).
Schritt 2: Einkommen anrechnen
Das anrechenbare Einkommen der Eltern wird dem Elternbedarf gegenübergestellt. Übersteigt es den Elternbedarf, werden 45 % des überschüssigen Erwerbseinkommens vom Kinderzuschlag abgezogen. Anderes Einkommen (z. B. Unterhalt des Kindes) wird ebenfalls zu 45 % angerechnet.
Schritt 3: KiZ-Höhe bestimmen
Vom Höchstbetrag (297 €) werden die Anrechnungsbeträge abgezogen. Das Ergebnis ist dein individueller Kinderzuschlag pro Kind und Monat.
5. Rechenbeispiele
Beispiel 1: Alleinerziehende Mutter, 1 Kind
| Situation | Alleinerziehende, 1 Kind (4 Jahre), Teilzeit |
| Nettoeinkommen | 1.350 €/Monat |
| Warmmiete | 650 €/Monat |
| Kindergeld | 259 € |
| Kinderzuschlag | ca. 297 € (voller Betrag, da Einkommen unter Elternbedarf) |
| + Wohngeld (geschätzt) | ca. 250 € |
| Verfügbar gesamt | ca. 2.156 €/Monat |
Beispiel 2: Paar, 2 Kinder, mittleres Einkommen
| Situation | Verheiratet, 2 Kinder (3 und 7 Jahre) |
| Nettoeinkommen (zusammen) | 2.800 €/Monat |
| Warmmiete | 900 €/Monat |
| Kindergeld | 518 € (2 × 259 €) |
| Kinderzuschlag | ca. 460 € (leicht gekürzt durch Einkommensanrechnung) |
| Verfügbar gesamt | ca. 3.778 €/Monat (ggf. + Wohngeld) |
6. Antrag stellen
Wo?
Bei der Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit – am besten online über kinderzuschlag.de. Wenn du eine BundID hast, kannst du den Antrag komplett digital einreichen – ohne Ausdruck und Unterschrift.
Benötigte Unterlagen
- Einkommensnachweise der letzten 6 Monate (Gehaltsabrechnungen, ALG-I-Bescheid etc.)
- Mietvertrag und Nachweis der Wohnkosten
- Nachweis über Kindergeldbezug (Kindergeldnummer)
- Ggf. Unterhaltstitel oder Nachweis über Unterhaltsvorschuss
- Kontoauszüge (bei Vermögensprüfung)
Bewilligungszeitraum
Der Kinderzuschlag wird jeweils für 6 Monate bewilligt. Danach musst du einen neuen Antrag stellen (Folgeantrag). Eine rückwirkende Zahlung gibt es nicht – der Anspruch beginnt erst mit dem Monat der Antragstellung.
7. Bildungs- und Teilhabepaket
Wer Kinderzuschlag bezieht, hat automatisch Anspruch auf Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket (BuT). Diese Leistungen werden bei der Kommune (Jobcenter, Sozialamt oder Schulamt) beantragt.
| Leistung | Details 2026 |
|---|---|
| Schulbedarf | 195 € pro Schuljahr (130 € im 1. Halbjahr + 65 € im 2. Halbjahr) |
| Kostenloses Mittagessen | In Kita, Schule und Hort – Eigenanteil entfällt komplett |
| Lernförderung / Nachhilfe | Übernahme der Kosten, wenn schulische Ziele gefährdet sind |
| Teilhabe (Sport, Musik, Kultur) | 15 €/Monat für Vereinsbeiträge, Musikschule etc. |
| Ausflüge & Klassenfahrten | Volle Kostenübernahme |
| Schülerbeförderung | Übernahme der Fahrtkosten zur Schule |
| Kita-Gebühren | Befreiung auf Antrag (landesrechtlich geregelt) |
8. KiZ oder Bürgergeld?
Wenn dein Einkommen knapp ist, stellt sich die Frage: Kinderzuschlag + Wohngeld oder Bürgergeld? Beides zusammen geht nicht. Hier die wichtigsten Unterschiede:
| KiZ + Wohngeld | Bürgergeld | |
|---|---|---|
| Pflichten | Weniger Meldepflichten und Auflagen | Kooperationsplan, Erreichbarkeit, Eingliederungsvereinbarung |
| Vermögensprüfung | Nur bei erheblichem Vermögen | Umfangreiche Vermögensprüfung (nach Karenzzeit) |
| Krankenversicherung | Eigene Versicherung nötig (Arbeit oder Familienversicherung) | KV wird vom Jobcenter übernommen |
| Bildungspaket | Ja, volles BuT | Ja, volles BuT |
| Freibetrag Erwerbseinkommen | Kein gesonderter Freibetrag | Bis zu 100 € mehr pro Monat anrechnungsfrei |
| Bearbeitungsdauer | Oft schneller | Kann länger dauern |
9. Sonderfälle
Selbstständige
Auch Selbstständige können den Kinderzuschlag beantragen. Statt Gehaltsabrechnungen werden die Einkünfte der letzten 6 Monate anhand von Einnahmen-Überschuss-Rechnungen oder Steuerbescheiden nachgewiesen. Die Mindesteinkommensgrenze von 900 € (Paare) bzw. 600 € (Alleinerziehende) muss auch hier erreicht werden.
Erweiterter Zugang
Seit 2020 gilt: Wenn mit deinem Einkommen, dem Kindergeld, dem KiZ und ggf. Wohngeld maximal 100 Euro zum Gesamtbedarf fehlen, kannst du trotzdem Kinderzuschlag erhalten. In diesem Fall musst du kein Bürgergeld beantragen, sondern wirst beim KiZ berücksichtigt.
Unterhaltsvorschuss
Erhält dein Kind Unterhaltsvorschuss vom Jugendamt, wird dieser zu 45 % auf den KiZ angerechnet. Das kann den Kinderzuschlag deutlich reduzieren. Trotzdem lohnt sich die Kombination in vielen Fällen.
Elterngeld + KiZ
Elterngeld zählt als Einkommen beim Kinderzuschlag. Basiselterngeld wird mit einem Freibetrag von 300 Euro (ElterngeldPlus: 150 Euro) berücksichtigt – nur der darüber liegende Betrag wird angerechnet.
Meldepflichten
Während des Bewilligungszeitraums musst du Änderungen der Familienkasse melden – z. B. Einkommensänderungen, Umzug, Trennung, Geburt eines weiteren Kindes oder Aufnahme/Beendigung einer Erwerbstätigkeit.
10. Häufige Fragen
Wie hoch ist der Kinderzuschlag 2026?
Maximal 297 Euro pro Kind und Monat (inkl. 25 Euro Sofortzuschlag). Der Betrag gilt unverändert seit 2025.
Wer hat Anspruch auf Kinderzuschlag?
Eltern, die Kindergeld beziehen, ein Brutto-Mindesteinkommen von 900 € (Paare) bzw. 600 € (Alleinerziehende) erreichen, kein Bürgergeld beziehen und deren Einkommen nicht für die gesamte Familie reicht.
Kann ich Kinderzuschlag und Wohngeld gleichzeitig bekommen?
Ja! Das ist sogar ausdrücklich gewünscht. Kindergeld + KiZ + Wohngeld sollen zusammen den Bürgergeld-Bedarf abdecken. Der KiZ wird bei der Familienkasse, das Wohngeld bei der Wohngeldbehörde beantragt.
Wird der KiZ rückwirkend gezahlt?
Nein. Der Anspruch beginnt erst mit dem Monat der Antragstellung. Es gibt keine rückwirkende Auszahlung – daher so früh wie möglich beantragen.
Wird der Kinderzuschlag auf Bürgergeld angerechnet?
KiZ und Bürgergeld schließen sich gegenseitig aus. Wer Bürgergeld bezieht, kann keinen Kinderzuschlag erhalten und umgekehrt.
Wie lange wird der KiZ bewilligt?
Jeweils für 6 Monate. Danach musst du einen Folgeantrag stellen und dein aktuelles Einkommen erneut nachweisen.
Weiterlesen im Finanzguide
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Zum Familienkompass+ →Stand: Februar 2026