Finanzguide

Familienbeihilfe & Kinderabsetzbetrag 2026: Höhe, Antrag & alle Infos

Die Familienbeihilfe ist die wichtigste laufende Geldleistung für Familien in Österreich. Sie steht dir für jedes Kind zu, unabhängig von deinem Einkommen. Viele nennen sie Kinderbeihilfe, gemeint ist dieselbe Leistung. Hier findest du alle Beträge für 2026, die Geschwisterstaffelung, den Kinderabsetzbetrag, eine Anleitung zum Berechnen und alles zum Antrag.

Das Wichtigste in Kürze:
  • Grundbetrag: 138,40 bis 200,40 €/Monat je nach Alter des Kindes.
  • Kinderabsetzbetrag: Zusätzlich 70,90 €/Monat pro Kind, wird automatisch mitausgezahlt.
  • Geschwisterstaffelung: Bei 2 Kindern plus 8,60 € pro Kind, bei 3 Kindern plus 21,10 € pro Kind, ab 7 Kindern plus 63,10 € pro Kind.
  • Schulstartgeld: 121,40 € im August für Kinder zwischen 6 und 15 Jahren.
  • Bezugsdauer: Ab Geburt bis 18 Jahre, bei Ausbildung bis 24 Jahre.
  • 2026: Keine Valorisierung, die Beträge bleiben auf dem Niveau von 2025.

1. Familienbeihilfe: Beträge 2026 nach Alter

Die Höhe der Familienbeihilfe richtet sich nach dem Alter deines Kindes. Die Beträge gelten für die Jahre 2025 bis 2028 (keine Valorisierung):

Alter des KindesMonatlicher Grundbetrag
Ab Geburt138,40 €
Ab 3 Jahren148,00 €
Ab 10 Jahren171,80 €
Ab 19 Jahren200,40 €

Diese Beträge gelten pro Kind. Dazu kommt die Geschwisterstaffelung bei mehreren Kindern und der Kinderabsetzbetrag.

2. Kinderabsetzbetrag 2026: 70,90 € pro Kind und Monat

Der Kinderabsetzbetrag wird automatisch zusammen mit der Familienbeihilfe ausbezahlt. Du musst ihn nicht extra beantragen. Er beträgt 70,90 € pro Kind und Monat und gilt in dieser Höhe für 2025 bis 2028.

Technisch ist der Kinderabsetzbetrag kein Teil der Familienbeihilfe, sondern ein steuerlicher Absetzbetrag, der als Negativsteuer ausgezahlt wird. In der Praxis merkst du keinen Unterschied, er kommt einfach als Teil der monatlichen Überweisung.

Familienbeihilfe und Kinderabsetzbetrag 2026 zusammen

Alter des KindesFamilienbeihilfeKinderabsetzbetragGesamt pro Monat
Ab Geburt138,40 €70,90 €209,30 €
Ab 3 Jahren148,00 €70,90 €218,90 €
Ab 10 Jahren171,80 €70,90 €242,70 €
Ab 19 Jahren200,40 €70,90 €271,30 €

Die Tabelle gilt für ein Kind. Bei mehreren Kindern kommt für jedes Kind zusätzlich die Geschwisterstaffelung dazu.

3. Geschwisterstaffelung

Wenn du für mehrere Kinder Familienbeihilfe beziehst, erhöht sich der Grundbetrag für jedes einzelne Kind. Die Zuschläge gelten für 2025 bis 2028:

Anzahl der KinderZuschlag pro Kind und Monat
2 Kinder+ 8,60 € pro Kind
3 Kinder+ 21,10 € pro Kind
4 Kinder+ 32,10 € pro Kind
5 Kinder+ 38,90 € pro Kind
6 Kinder+ 43,40 € pro Kind
7 und mehr Kinder+ 63,10 € pro Kind

Ein Beispiel: Bei drei Kindern bekommt jedes der drei Kinder 21,10 € mehr, insgesamt also 63,30 € zusätzlich pro Monat. Die Geschwisterstaffelung wird automatisch berechnet, du brauchst nichts extra zu tun.

4. Familienbeihilfe berechnen: Anleitung, Beispiele und Rechner

So berechnest du die Familienbeihilfe für eure Familie in vier Schritten:

  1. Für jedes Kind den Grundbetrag nach Alter ablesen: 138,40 €, 148,00 €, 171,80 € oder 200,40 €.
  2. Bei mehreren Kindern für jedes Kind den Geschwisterzuschlag dazurechnen, zum Beispiel 8,60 € bei zwei Kindern.
  3. Für jedes Kind 70,90 € Kinderabsetzbetrag addieren.
  4. Im August kommt für jedes Kind zwischen 6 und 15 Jahren das Schulstartgeld von 121,40 € dazu.

In besonderen Fällen kommen die erhöhte Familienbeihilfe bei Behinderung (189,20 € pro Monat) und der Mehrkindzuschlag dazu (24,40 € pro Monat ab dem dritten Kind, abhängig vom Familieneinkommen und nur auf Antrag).

Beispiel 1: Ein Kind (Neugeborenes)

Familienbeihilfe 138,40 € + Kinderabsetzbetrag 70,90 € = 209,30 € pro Monat = 2.511,60 € pro Jahr.

Beispiel 2: Zwei Kinder (1 und 4 Jahre)

Kind 1 (1 Jahr): 138,40 € + 8,60 € Geschwisterzuschlag = 147,00 €
Kind 2 (4 Jahre): 148,00 € + 8,60 € Geschwisterzuschlag = 156,60 €
+ 2 × 70,90 € Kinderabsetzbetrag = 141,80 €
Gesamt: 445,40 € pro Monat = 5.344,80 € pro Jahr.

Beispiel 3: Drei Kinder (2, 5 und 12 Jahre)

Kind 1 (2 Jahre): 138,40 € + 21,10 € = 159,50 €
Kind 2 (5 Jahre): 148,00 € + 21,10 € = 169,10 €
Kind 3 (12 Jahre): 171,80 € + 21,10 € = 192,90 €
+ 3 × 70,90 € Kinderabsetzbetrag = 212,70 €
Gesamt: 734,20 € pro Monat = 8.810,40 € pro Jahr.
Im August kommt für das 12-jährige Kind einmalig das Schulstartgeld von 121,40 € dazu.

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5. Schulstartgeld

Jedes Jahr im August wird zusammen mit der Familienbeihilfe ein Schulstartgeld von 121,40 € (2025 bis 2028) für jedes Kind zwischen 6 und 15 Jahren ausgezahlt. Es muss nicht gesondert beantragt werden. Deshalb fällt die Überweisung im August höher aus als in den übrigen Monaten.

Es zählt das Kalenderjahr, in dem das Kind 6 beziehungsweise 15 Jahre alt wird. Im Jahr 2026 gilt das Schulstartgeld daher für Kinder, die zwischen dem 1. Jänner 2011 und dem 31. Dezember 2020 geboren wurden.

6. Wer hat Anspruch auf Familienbeihilfe?

Du hast Anspruch auf Familienbeihilfe, wenn:

  • Dein Lebensmittelpunkt in Österreich liegt
  • Du mit dem Kind in einem gemeinsamen Haushalt lebst
  • Du dich rechtmäßig in Österreich aufhältst (österreichische Staatsbürgerschaft ist nicht erforderlich)

Für EU/EWR-Bürger gelten besondere Regelungen bei grenzüberschreitenden Fällen: Der Staat, in dem die Beschäftigung ausgeübt wird, ist vorrangig zuständig. Der andere Staat leistet gegebenenfalls eine Differenzzahlung.

Hauptwohnsitzmeldung: Für Geburten ab dem 1. November 2023 muss das Kind innerhalb von 17 Tagen nach der Entlassung aus dem Krankenhaus am selben Hauptwohnsitz wie der antragstellende Elternteil gemeldet werden.

7. Wie lange bekommt man Familienbeihilfe?

SituationBezugsdauer
GrundsätzlichAb Geburt bis zum 18. Geburtstag
In Berufsausbildung (Studium, Lehre)Bis zum 24. Geburtstag
Erhebliche Behinderung + AusbildungBis zum 25. Geburtstag
Zwischen Schule und Studium/LehreWeitergewährung, wenn Ausbildung zum frühestmöglichen Zeitpunkt begonnen wird
Nach Matura (ohne weitere Ausbildung)Noch bis Oktober des Maturajahres
Einkommensgrenze für Volljährige: Übersteigt das eigene Einkommen eines volljährigen Kindes 17.212 € pro Jahr (2026), muss die Familienbeihilfe anteilig zurückgezahlt werden (Einschleifregelung). Die Prüfung erfolgt ab dem Kalenderjahr nach dem 19. Geburtstag.

8. Familienbeihilfe beantragen

Automatische Auszahlung (Geburten ab 1. Mai 2019)

Für Kinder, die ab dem 1. Mai 2019 in Österreich geboren werden, wird die Familienbeihilfe automatisch ausbezahlt. Du brauchst keinen Antrag zu stellen. Das Finanzamt erhält die Geburtsdaten direkt vom Standesamt.

Antrag erforderlich (Geburten vor 1. Mai 2019 und Sonderfälle)

In folgenden Fällen musst du die Familienbeihilfe beim Finanzamt Österreich beantragen:

  • Kind vor dem 1. Mai 2019 geboren
  • Kind im Ausland geboren
  • Wechsel des beziehenden Elternteils
  • Verlängerung der Familienbeihilfe ab dem 18. Geburtstag
  • Erhöhte Familienbeihilfe bei Behinderung

Der Antrag erfolgt mit dem Formular Beih100 beim Finanzamt Österreich, online über FinanzOnline oder per Post.

Wichtig ab November 2026: Für die Verlängerung der Familienbeihilfe ab November 2026 muss ein neuer Antrag beim Finanzamt gestellt werden, je ein Antrag pro Kind.

9. Erhöhte Familienbeihilfe bei Behinderung

Für Kinder mit einer erheblichen Behinderung (Grad der Behinderung mindestens 50 %) wird die Familienbeihilfe um 189,20 € pro Monat erhöht.

Voraussetzung: Das Ausmaß der Behinderung muss vom Sozialministeriumservice bescheinigt werden. Der Antrag erfolgt mit dem Formular Beih3.

10. Mehrkindzuschlag

Für das dritte und jedes weitere Kind steht ein Mehrkindzuschlag von 24,40 € pro Monat (2025 bis 2028) zu, wenn das zu versteuernde Familieneinkommen im Vorjahr 55.000 € nicht überschritten hat.

Der Mehrkindzuschlag muss jährlich gesondert im Rahmen der Arbeitnehmerveranlagung beim Finanzamt beantragt werden. Er wird nicht automatisch ausgezahlt.

11. Keine Valorisierung 2026 bis 2028

Seit 2023 werden die Familienleistungen in Österreich jährlich an die Inflation angepasst. Für die Jahre 2026 bis 2028 wurde diese Valorisierung ausgesetzt, als Teil des Sparpakets zur Budgetsanierung.

Das bedeutet: Die Beträge für Familienbeihilfe, Kinderabsetzbetrag, Schulstartgeld und Mehrkindzuschlag bleiben auf dem Niveau von 2025. Durch die weiterhin steigende Inflation verlieren die Leistungen real an Kaufkraft.

Auch betroffen: Die Aussetzung der Valorisierung betrifft auch das Kinderbetreuungsgeld und den Familienzeitbonus. Mehr dazu in unseren Guides zu Kinderbetreuungsgeld und Familienzeitbonus.

12. Häufige Fragen zur Familienbeihilfe

Wie hoch ist die Familienbeihilfe 2026?

Je nach Alter: 138,40 € (ab Geburt), 148,00 € (ab 3), 171,80 € (ab 10) oder 200,40 € (ab 19) pro Monat. Dazu kommt der Kinderabsetzbetrag von 70,90 € pro Kind.

Wann wird die Familienbeihilfe ausgezahlt?

Die Auszahlung erfolgt monatlich, spätestens am 8. des Monats auf dein Girokonto.

Bekomme ich Familienbeihilfe auch für Stiefkinder?

Ja, wenn das Kind in deinem Haushalt lebt und du den Haushalt überwiegend finanzierst. Das gilt auch für Adoptiv- und Pflegekinder.

Muss ich die Familienbeihilfe versteuern?

Nein, die Familienbeihilfe ist steuerfrei.

Was passiert, wenn mein Kind jobbt?

Bis zum 19. Geburtstag gibt es keine Einkommensgrenze. Danach darf das zu versteuernde Einkommen des Kindes 17.212 € pro Jahr nicht überschreiten, sonst muss die Familienbeihilfe anteilig zurückgezahlt werden.

Wo bekomme ich Auskunft?

Beim Familienservice des Bundeskanzleramts unter der kostenlosen Telefonnummer 0800 240 262 (Mo–Do) oder bei deinem Finanzamt.

Warum ist die Familienbeihilfe im August höher?

Weil im August das Schulstartgeld mit überwiesen wird: 121,40 € für jedes Kind zwischen 6 und 15 Jahren. Es zählt das Kalenderjahr, in dem das Kind 6 beziehungsweise 15 Jahre alt wird. 2026 betrifft das Kinder, die zwischen 1. Jänner 2011 und 31. Dezember 2020 geboren wurden. Du musst dafür nichts beantragen.

Wie hoch ist der Kinderabsetzbetrag 2026 monatlich?

70,90 € pro Kind und Monat. Der Betrag gilt unverändert für 2025 bis 2028 und wird automatisch gemeinsam mit der Familienbeihilfe überwiesen. Ein Antrag ist nicht nötig.

Kinderbeihilfe oder Familienbeihilfe: Was ist der Unterschied?

Es gibt keinen. Kinderbeihilfe ist die umgangssprachliche Bezeichnung, offiziell heißt die Leistung in Österreich Familienbeihilfe. Die vergleichbare Leistung in Deutschland heißt Kindergeld.

Wie berechne ich die Familienbeihilfe für mehrere Kinder?

Für jedes Kind den Grundbetrag nach Alter nehmen, den Geschwisterzuschlag für die Anzahl der Kinder dazurechnen und pro Kind 70,90 € Kinderabsetzbetrag addieren. Eine Anleitung mit Rechenbeispielen und drei Rechner findest du im Abschnitt Familienbeihilfe berechnen.

Wie viel Familienbeihilfe steht eurer Familie zu?

Berechne den Gesamtbetrag für alle Kinder, mit Geschwisterstaffelung, Kinderabsetzbetrag und Schulstartgeld. Kostenlos mit deinem familienzauber-Konto.

Zum Familienbeihilfe-Rechner →
Quellen & Rechtsgrundlagen:
oesterreich.gv.at: Höhe der Familienbeihilfe | Bundeskanzleramt: Familienbeihilfenbeträge | Bundeskanzleramt: Schulstartgeld | Bundeskanzleramt: Kinderabsetzbetrag | Arbeiterkammer Österreich: Familienbeihilfe | oesterreich.gv.at: Familienbeihilfe beantragen

Diese Informationen dienen der allgemeinen Orientierung und ersetzen keine individuelle Rechtsberatung.
Stand: September 2026
Hinweis: Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Für verbindliche Auskünfte wende dich an das Familienservice (0800 240 262) oder dein Finanzamt. Alle Beträge nach bestem Wissen und Gewissen, Fehler und Irrtümer vorbehalten.